Köln – In diesem Streit ist (vorerst) kein Ende in Sicht! Ende November erzielte Influencerin Anne Wünsche gegen Oliver Pocher in einem Zivilprozess vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg. Jetzt kommt es für den Comedian noch dicker: Am Donnerstag beginnt gegen Pocher vor dem Kölner Amtsgericht in derselben Causa ein Strafprozess wegen übler Nachrede!

Das Gericht habe das persönliche Erscheinen des TV-Stars angeordnet, sagte ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede drohen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Influencerin Anne Wünsche (34) klagte gegen Oliver Pocher – und hatte im Zivilprozess damit Erfolg. Wie es im Strafprozess aussieht, wird das Gericht in Köln entscheiden

Influencerin Anne Wünsche (34) klagte gegen Oliver Pocher – und hatte im Zivilprozess damit Erfolg. Wie es im Strafprozess aussieht, wird das Gericht in Köln entscheiden

Foto: IMAGO/CHROMORANGE

In dem Verfahren geht es erneut um Äußerungen, die Pocher in zwei Videos getätigt haben soll. Das erste Video stamme aus dem April 2020. In seinem Format „Bildschirmkontrolle“ soll er behauptet haben, dass sich die Influencerin Anne Wünsche positive Beiträge für ihr eigenes Social-Media-Tun erkauft habe – darunter 96.000 Herz-Emojis. Wenige Tage später soll er den Vorwurf noch einmal erhoben haben.

Mehr zum Thema

Im Zivilprozess vor dem Hamburger Landgericht musste Pocher bereits eine Schlappe gegen Wünsche einstecken. Laut Urteil darf er seine früheren Aussagen über die Influencerin zu angeblich gekauften Followern und Likes nicht wiederholen. Bei einem Verstoß müsste er ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen.

Oliver Pocher hat derzeit ganz schön viele Gerichtstermine. Anfang November

Oliver Pocher hat derzeit ganz schön viele Gerichtstermine. Vor dem Amtsgericht Köln startete Anfang November der Prozess gegen Moderator Christian Düren, den Partner seiner Ex-Frau Amira. Kläger ist Pocher

Foto: Patric Fouad

Der von Wünsche geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz wurde vom Gericht jedoch abgewiesen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Pochers Aussagen dafür nicht ausreichend seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können innerhalb eines Monats Berufung einlegen.

In einer persönlichen Stellungnahme betont Wünsche, dass es ihr in dem Verfahren vor allem um Gerechtigkeit gegangen sei. Pocher sei ihrer Ansicht nach „zu weit gegangen – weit über das hinaus, was man noch als Comedy bezeichnen könnte“.