Am 16. April war die Deponie Seehausen einmal mehr Thema in der Leipziger Ratsversammlung. Da ging es um die Berücksichtungung des Artenschutzes, wenn die Deponie durch eine große Solaranlage zum Energieberg gemacht werden soll. Der Bebauungsplan wird für das Jahr 2026 avisiert. Aber ein Kompromiss genügt den Seehausenern nicht. Sie möchten das in zwei Jahrzehnten gewachsene Grün unbedingt in Gänze erhalten und schreiben deshalb einen Offenen Brief.

„Es wurde versucht, sachlich den Werdegang aufzuzeigen. Fragen aufzuwerfen und Probleme anzusprechen“, schreibt der Ortsvorsteher von Seehausen, Berndt Böhlau. „Die Garantie der Vollständigkeit kann hier nicht gegeben werden. Es ist ein weiterer Versuch, den Bau von Photovoltaikelementen auf der Deponie zu verhindern. Zumindestens auf dem bereits sehr grün gewordenen Teil.“

Dem Zielabweichungsverfahren zur künftigen Nutzung des Deponiebergs hat der Leipziger Stadtrat schon am 15. Juni 2023 zugestimmt. Womit eigentlich die Türen offen stehen zur Planung der Photovoltaikanlage durch die Stadtwerketochter WEE und die Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV). Der Stadtrat stimmte der Stellungnahme der Stadt zum Zielabweichungsverfahren damals mehrheitlich zu.

Offener Brief zum Zielabweichungsverfahren ehemalige Deponie Seehausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Ortschaftrat des Leipziger Ortsteils Seehausen wenden wir uns mit diesem Offenen Brief an Sie.

Mit Unverständnis und Entsetzen haben wir vernommen, dass die LDS im Zielabweichungsverfahren zur ehemaligen Deponie Seehausen zugestimmt hat, um von den regionalplanerischen Zielen „Vorranggebiet Walderhalt ” und „Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz (landschaftsprägende Höhenkuppe)” abzuweichen.

Diese Entscheidung ist ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht der Anwohner von Seehausen. Über 20 Jahre haben wir die gravierenden Belastungen durch die Mülldeponie ertragen. Welche Zustände hier herrschten, verdeutlichen eine Luftbildaufnahme aus dem Jahr 1992 und Zeitungsartikel der LVZ, die wir diesem Schreiben beifügen, damit Sie sich ansatzweise ein Bild dazu machen können.

Mit der Umsetzung des Vorhabens wird klar ein Versprechen gebrochen: Die Zusage der Stadt, die Deponie als Ausgleich für die jahrelangen Belastungen (Fäulnisgerüche, und gesundheitsschädlichen (kanzerogenen) Rauch, belastet mit u.a. Schwermetallen, Feinstaub und Dioxinen bei Bränden, Flug-Müll der sich in den Hecken sammelte, Staubwolken bei trockenem windigem Wetter) durch den Deponiebetrieb nach Ende ihrer Nutzung zu begrünen und damit das unmittelbare Lebensumfeld der Seehausener Anwohner nach den langen Jahren der Beeinträchtigungen wieder zu verbessern.

Mehr als berechtigt waren die Versprechungen von Politik und Deponiebetreibern, nach Ende des Deponiebetriebes alles dafür zu tun, das Umfeld und die Lebensqualität der Anwohner wieder aufzuwerten, der Natur neuen Raum zu geben und die Fläche perspektivisch für die Naherholung zu entwickeln. Dieses Ziel ist bereits jetzt durch die üppige und vielfältige, in fast 30 Jahren gewachsene Natur erreicht, auch wenn das Gelände noch nicht betreten werden darf.

Baumpflanzungen und natürliche Prozesse haben das Areal in ein Kleinod biologischer Vielfalt verwandelt, die Fläche leistet wichtige Beiträge laut Stadtklimauntersuchung und für den naturbasiertem Klimaschutz. („Für die abgeschlossene Stilllegung der eingemeindeten Deponien in Seehausen und in Dölitz-Dösen waren insgesamt rund 8,5 Millionen Euro (6,3 Millionen Euro durch Freistaat Sachsen aus EFRE-Förderprogramm; 2,2 Millionen Euro durch die Stadt Leipzig aus dem Artikel von Ralf Julke 24.4.2015) erforderlich. Bei den Aufforstungsmaßnahmen handelt es sich um Kompensationsmaßnahmen.

Wir bezweifeln, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, diese zugunsten eines erneuten Eingriffs in die Landschaft entfernen zu können. Das wäre auch völlig absurd. Wir halten das Projekt aus diesem Blickwinkel heraus für rechtlich bedenklich.

Im Nachnutzungskonzept des ZAW aus 2011/12 auf Seite 20 steht: „Eine energetische Nachnutzung durch Photovoltaikanlagen wird für die DSH nach gründlicher Prüfung ausgeschlossen, weil die entsprechend LBP angelegte und inzwischen hoch gewachsene Bepflanzung mit Großgrün auf dem am besten geeigneter Südhang des Altberges beräumt werden müsste. Diese Maßnahme ist aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht vertretbar und deshalb nicht genehmigungsfähig.“ Wieso jetzt?

Ein Skandal, dass dies sowohl vom ZAW als auch von Ihnen als übergeordnete Behörde nunmehr einfach vom Tisch gefegt wird. Der offen erkennbare politische Wille, entgegen aller Gegenargumente von verbindlichen planerischen Regelungen abzuweichen, Zusagen der Politik und die Situation der Anwohner komplett zu ignorieren und dazu noch einen inzwischen naturschutzwürdigen Lebensraum zu opfern, lässt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse weiterhin schwinden.

Dies umso mehr, als das bei einem Antrag auf Akteneinsicht nach Umweltinformationsgesetz keine Unterlagen vorgelegt wurden, die einen neutralen, ergebnisoffenen und sich fachlich kritisch mit dem Antrag der Vorhabenträger auseinandersetzenden Vorgehen dokumentiert hätten.

Im Bescheid heißt es außerdem, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen ersichtlich sind. Anscheinend hat sich die LDS in keiner Weise mit den umfangreichen Stellungnahmen der Naturschutzverbände auseinandergesetzt oder diese komplett ignoriert. Zahlreiche seltene und geschützte Vogelarten, Wildbienen und auch die Zauneidechse wurde nachgewiesen, dazu kommt all jene Flora und Fauna, die in den Kartierungen nicht berücksichtigt wurden.

Dass ein derartiger Eingriff wie der geplante dazu führt, dass die Komplexität des Lebensraums massiv beeinträchtigt und einmal mehr biologische Vielfalt zerstört wird, liegt auf der Hand. Genau das können wir uns aber nicht länger leisten!

Weiterhin erfolgte keinerlei Eingehen auf den Tatbestand, dass der geplanten Waldrodung Kompensationsflächen zum Opfer fallen, die zu erhalten und zu schützen sind. Die Vernichtung einer Kompensationsfläche und erneute Kompensation führt das Prinzip ad absurdum. Diese Bäume sind fast 30 Jahre alt. Jeder weiß, dass ein junger Baum einen alten nicht ersetzen kann. Dennoch soll der Ersatz 1:1, dazu weit weg von Leipzig, völlig unnütz für uns Menschen hier und die Lebewesen, die ihren Lebensraum verlieren, „ersetzt” werden.

2022 hatte der Leipziger Stadtrat einen Beschluss zur Waldmehrung in Leipzig gefasst. Dieser wird völlig konterkariert, und Wald wird nicht nur nicht gemehrt, sondern auch für das gesamte Projekt um 8,8 ha verringert.

Auch die Behauptung im Bescheid, dass eine visuelle Beeinträchtigung durch die PV-Paneele gering sei, können wir in keiner Weise nachvollziehen. Es liegt auf der Hand, dass ein grüner Berg ein völlig anderes Bild bietet als ein mit PV-Modulen bestückter. Wohin das Auge der Anwohner hier auch reicht – es ragen Industriegebäude auf, wir sind von stetig zunehmendem Straßen – und Flugverkehr umgeben. (Industrie und Gewerbeflächen: Seehausen 163 ha fast so viel wie der Stadtbezirk Süd 87 ha und West 89 ha zusammen!)

Wir werden es nicht länger hinnehmen, dass wir für den Wohlstand der Stadt Leipzig zwar die Lasten tragen müssen, aber keinerlei Anstrengungen für einen angemessenen Ausgleich unserer Lebensqualität unternommen werden – im Gegenteil, jetzt soll auch noch das, was dafür bereits geschaffen wurde und nach Regionalplanung geschützt ist bzw. war, demontiert werden.

Wir werden es ebenfalls nicht hinnehmen, dass hier auf dem Rücken der Anwohner und schützenswerter Natur Symbolpolitik betrieben wird.

Wir hätten von der Landesdirektion Sachsen eine unvoreingenommene, kritische Prüfung des Antrages erwartet und das dringende Hinwirken auf eine Flächennutzung für PV, die tatsächlich dem Sinn der Sache, nämlich dem Schutz von Umwelt, Natur und damit unseren natürlichen Lebensgrundlagen dient. Ebenso erwartet haben wir eine Haltung, die die Nutzung bereits versiegelter Fläche, von denen wir hier im Norden Leipzigs überreichlich haben, mit höchster Priorität fordert und vorantreibt.

Wir wünschen uns berechtigterweise endlich ein Bewusstsein für die vielfältigen Krisen und Herausforderungen in dieser Zeit und ein Handeln, das diesem gerecht wird, und nicht ein Unterstützen von Vorhaben, die uns in Summe allen schaden. Behörden wie die Landesdirektion sind Weichensteller dafür, wie es in den nächsten Jahren weitergeht.

Anbei ein paar weitere kritische Punkte, die uns und den teilweise auch den Stadträten vorenthalten oder dann benannt werden, wenn bestimmte Verfahren gelaufen sind. Teilweise wird auch nur das erzählte, was der Zustimmung dienlich ist.

1. In den Planungsunterlagen ist die Rede von der „Entwicklung eines vielfältigen Energiestandortes“. Was das genau heißt, wird wie so vieles widersprüchlich beantwortet. Zum Öffentlichkeitstermin am 12.10.22 wurde uns versichert, dass keine weiteren Kraftwerke/Einrichtungen zur Energieerzeugung errichtet werden sollen. In der Antwort auf eine Einwohneranfrage zum selben Zeitpunkt wird ausgesagt, dass die Errichtung eines Stromspeichers vorgesehen wird und die Möglichkeit zur nachträglichen Installation weiterer Technologien z.B. zur Wasserstoffgewinnung im Planungsprozess untersucht werden.

Was genau auf dem Areal passieren soll, ist derzeit für uns nicht verbindlich zu erkennen und fraglich. Was ist hier nun richtig? Besonders, da nun eine Verlegung der der bestehenden Gasleitung vorbereitet wird, damit die an der Autobahn/Deponie verlaufende Trasse für den Transport von Wasserstoff genutzt werden kann. Ist man hier schon noch weiter in der Planung?

2. Ein Blendgutachten verhindert die Rodung von 1,5 ha Wald in Richtung Autobahn. In Richtung Ortslage Seehausen befinden sich genau auf dieser Höhe PV-Module. Herr Rogall (SWL) hat uns im Rahmen einer Projektvorstellung auf der OR-Sitzung am 03.05.22 zu Protokoll gegeben, dass er nichts von einem Blendgutachten wisse und wenn da tatsächlich auch nur irgendetwas blenden würde, man dort gar keine PV-Anlage installieren könne.

Da es aber nunmehr ein solches Gutachten gibt und eine Blendwirkung nachgewiesen ist, fordern wir zum Schutz der Anwohner einen Stopp des Projekts. Zum Landwirtschaftsdialog am 03.02.2025 wurde durch BM Rosenthal und BM Dienberg dem Ortsvorsteher eine Unterstützung bei der Einsicht des Blendgutachtens und des Ergebnisses der Befragung der Einwohner von Seehausen durch die Stadtwerke zugesagt. Leider haben wir dies bis heute nicht!

3. Leipzigern wird über die LVZ (Siehe Leipziger Zeitung vom 20.06.2022) suggeriert, dass eine Bürgerbefragung in Seehausen bei der Auseinandersetzung mit den Einwohnern von Seehausen helfen soll. Die Befragung erfolgte durch das Büro Hitschfeld sporadisch und auch bei Einwohnern von Seehausen, die über 10 km entfernt wohnen.

Leider wurde auch hier in einer Ortschaftsratssitzung und durch das Umweltamt mitgeteilt, dass diese Befragung im Auftrag des Auftraggebers erfolgte und nicht öffentlich ist, obwohl uns eine Auswertung im Schreiben vom 18.07.2022 versprochen wurde. Warum die Ankündigung für eine betriebliche Umfrage in der LVZ? Warum wird uns die Auswertung verweigert?

4. Wie verhält es sich mit der so genannte Netzverträglichkeitsprüfung. Diese wurde angeblich vom Netzbetreiber durchgeführt. Wobei uns nicht verständlich ist, dass Mitnetz/Envia sich für den Solarberg im Vorfeld schon interessiert haben soll und die Stadtwerke, wenn dies durch diese beauftragt wurde, zur damaligen Zeit keine Netzbetreiber waren. Auch in diese Prüfung hier erhielten wir keine Einsicht!

5. Die Sinnhaftigkeit des weiteren Ausbaues großer Solarfelder wird ebenfalls von einigen Fachleuten skeptisch gesehen. So plädiert Herr Frank Brinkmann, Vorstandschef der Sachsenenergie AG in der LVZ vom 19.02.2025 dafür, den großflächigen Ausbau der Solarenergie zu stoppen und die Energiewende teilweise neu aufzusetzen.

6. Den Bürgern wurde in der ersten Sitzung erklärt, dass die Pflege der Baumbestände nicht bzw. nicht richtig erfolgte und es dadurch zu Fehlentwicklungen kam. Bei der Begehung am 05.04. 2022 wurde auf die Frage, wieso das ZAW diese Pflege nicht kontrolliert hat, mitgeteilt, dass dies auf Aufforderung immer erfolgte. Wie konnte es dann zu Fehlentwicklungen kommen oder sollte diese Aussage des ZAW dazu führen, dass der Eindruck entsteht, der Waldbestand sei minderwertig? Bei weiteren Nachfragen wurde bestätigt, dass es dafür die Minderwertigkeit keine Grundlagen (Gutachten o. ä.) gibt.

7. Der WEV hat einen Erbpachtvertrag mit dem Golfpark Seehausen abgeschlossen. Wir vermuten (leider wird uns hier eine Einsichtnahme verwehrt) weiterhin, dass die Anwälte in Bezug auf die Bewirtschaftung des Bergwaldes in diesem Vertrag Auflagen stehen haben. Wie wurden diese Auflagen geprüft? Warum wird hier nicht der Golfpark an seine Pflichten erinnert? Auch würden dadurch eventuell Kosten für die Stadt erspart bleiben!

8. Die Deponie ist die mit 174 m über NN höchste Erhebung von Leipzig. Wer an vergangenen Führungen teilgenommen konnte und schönes Wetter hatte, konnte die phantastische Aussicht über die Stadt bis Borna genießen. Auch dies sollte ein Aspekt für die Erschließung des Berges als Naherholungsgebiet sein. Wobei hier eine sanfte Nutzung im Vordergrund stehen sollte. (siehe HTWK TOP Anlage 6. Deponiefachtagung 3.3.2010 um 13.00 Uhr und Nachnutzungskonzept aus 2007).

Bei Anfrage von Herrn Kasek, ob dies auch ein Wanderverein Seehausen hätte übernehmen können, wurde dies bejaht, wenn bestimmte Faktoren der Sicherheit eingehalten werden. Da die Nutzung durch Vereine und Firmen möglich ist, könnten dies ja auch Firmen der Stadt Leipzig sein (ZAW, Leipziger, Stadtforsten) und dadurch eine frühzeitige Nutzung durch Bürger ermöglichen. (Lt. Herrn Hartmann in der LVZ vom 21.06.2016 „schweift der Blick bis zum Fichtelberg und Brocken“)

9. Zur Thematik „Zielabweichungsverfahren“ wurde der OR Seehausen nicht angefragt bzw. informiert. Auch der Bescheid dazu kam leider nicht von der Verwaltung. Wir erfuhren dies zufällig und dies leider auch schon nach der Einspruchszeit. Obwohl im Beschluss Nr. VII-DS-02319 Bebauungsplan Nr. 454 „Energieberg Leipzig-Seehausen“ vom 21.04.2021 als Protokollnotiz vermerkt war: „Der Planfortschritt im Wege des Abfallrechts soll transparent ausgestaltet werden.“

10. Während die ehemaligen Industriestandorte (Leutzsch, Plagwitz, Eutritzsch, Lindenau usw.) auf Kosten des Nordraumes durch Kultur und Wohnungsbau aufgewertet werden, wird der Leipziger Norden stückweise zur Industriemüllhalde von Leipzig.

11. Der Vorschlag, die Parkplätze von der Neuen Messe mit Solarplatten zu verschatten, wurde bis dato mit der Begründung abgelehnt, dass der Baumbestand, der zwischen den Parkplätzen sich entwickelt hat, Schützens würdig sei. Warum der Altberg der Deponie nicht?

12. Zwischen Hohenheida und Krostitz existiert ein kommunales Grundstück. Dieses Wegegrundstück ließe sich ohne größeren Aufwand als Fuß- und Radweg herrichten. Leider wohnt dort ein Neuntöter, der sogar Winterurlaub macht. Lt. aktuellem Schreiben vom 23.04.25 heißt es: „Im Zuge der Planung des Geh-/Radweges von Hohenheida bis Krostitz wurde das zu diesem Zeitpunkt schon bepflanzte und bewachsene Flurstück 41/1 des MTA sowie weitere östlich und westlich angrenzende Flächen (insgesamt 10 m Breite und 660 m Länge) im April 2020 mit einer hohen ökologischen Wertigkeit eingestuft.

Daher wurde die Trassenführung auf dieser Fläche bereits in der Vorplanung verworfen, da hier aus naturschutzfachlicher Sicht nach unserer Einschätzung keine Aussicht auf Erfolg besteht.“ Deshalb soll nun in einem aufwendigen Verfahren Grund und Boden erworben werden. Auf der Deponie sind nachweislich viele bedrohte Arten vorhanden, die aber das Bestehen des Waldes nicht rechtfertigen. Lt. Auskunft von Herrn Rogall am 03.05.2022 wird diese Thematik erst im späteren Planverfahren betrachtet.

13. Bei der Frage der Ausgleichsmaßnahmen wurde mitgeteilt, dass diese in Nordsachsen stattfinden. Es kam der Vorschlag, den Feld zwischen Bergweg und Autobahn als Park für Seehausen aufzuwerten. Dies wurde abgelehnt, da es sich dort um einen Kaltluftbahn von Leipzig handelt. Wobei diese Kaltluftbahn keine Wirkung auf Wohnbebauung hat, da die dahinterliegenden Gebäude reine Gewerbegebiete (Logistikhallen, ehemals Quelle, Sachsenpark, Messe,) sind. Ansonsten war der Altberg eine, mit Fördermitteln durchgeführte, Ausgleichmaßnahme für die Belastungen durch die Deponie.

14. Die Deponie ist „von hoher und sehr hoher klimaökologischer Bedeutung“ laut Stadtklimauntersuchung.

15. Derzeit hilft der hohe Bewuchs auf der Deponie, die Belastungen der Anwohner durch Verkehrslärm (Autobahn, nächtlicher Fluglärm) etwas aufzufangen und abzumildern. Die Bestückung mit PV-Modulen wird den Lärm erwartbar keinesfalls auffangen, sondern reflektieren und verstärken. Das ist nicht zumutbar. Verkehr und Industrie sorgen im unmittelbaren Umfeld für einen spür- und sichtbaren hohen Anteil an Luftverschmutzung. Auch hier trägt das Grün auf der Deponie zur Neutralisierung bei.

16. Versprechungen von Herrn Rogall, dass dem Ortsteil aus der Energieerzeugung zusätzliche Mittel zufließen, wurden durch den OBM in einer Ratssitzung verneint. Begründung: Diese Mittel stehen der Gemeinde zu (in diesem Sinne Leipzig). Außerdem wird jetzt schon oftmals versucht, Mittel aus dem Nordraumkonzept für Pflichtaufgabe zu nutzen. Oftmals für z.B. Vorplanungen!

17. Dazu kommt die ständig wachsende Lärm- und Kerosinbelastung durch den einzigen Flughafen in Deutschland ohne Nachtflugverbot.

18. Leider hat Sachsen immer noch keine Solar- bzw. Gründachpflicht für gewerbliche Gebäude und Parkplätze. Dies existiert bei vielen Bundesländern bereits seit 2022. Dennoch hätte unserer Meinung nach die Verwaltung bei der Planung darauf drängen können. Insbesondere bei den stattgefundenen kommunalen Grundstücksverkäufen und auf der Grundlage der Beschlüsse des Stadtrates in Bezug auf Klimanotstand, CO2 Neutralität etc.

19. Auch in Bezug auf die skandalösen Bauarbeiten und Abdeckung des Haufwerks in der Nähe der Deponie erhielten wir teilweise widersprüchliche Antworten.

Frage an OBM 24.02.25: Warum wurde das Amt für Umweltschutz nicht involviert?

Antwort am 27.03.25: „Die Sicherungsmaßnahme wurde seitens des Eigentümers gegenüber der Stadt Leipzig angezeigt. Hierauf wurde der Eigentümer mit Schreiben vom 19.12.2024 informiert, dass das Haufwerk mit hoher Wahrscheinlichkeit Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse ist. Ein Lösungsvorschlag für das weitere Vorgehen wurde erarbeitet und in eben jenem Schreiben an den Eigentümer übermittelt.”

Frage zur Antwort 28.03.25: „Welcher Art war der Lösungsvorschlag und wurde er von den Auftraggebern umgesetzt? Die Zauneidechsen überwintern derzeit, der Lösungsvorschlag stammt vom 19.12.2024 und die Arbeiten wurden im Januar 2025 ausgeführt. Eine Umsiedlung der Eidechsen erscheint also ausgeschlossen, vielmehr entsteht der Eindruck, dass zahlreiche Tiere der streng geschützten Art getötet wurden. Wieso wurden die Arbeiten genau zu diesem Zeitpunkt ausgeführt, wenn doch das Vorhandensein der Eidechsen bekannt war?”

Antwort am 03.04.25 „Der Lösungsvorschlag sah die Einreichung eines vollständigen Antrags auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme entsprechend den Erfordernissen aus §§ 44 f. BNatSchG durch den Flächeneigentümer vor. Für den Fall einer rechtzeitigen und vollständigen Antragstellung wurde als erster Schritt die Aufstellung eines Reptilienzauns im Zeitraum Mitte bis Ende März 2025 vorgeschlagen, um zu verhindern, dass aus dem Umfeld (weitere) Zauneidechsen einwandern.

Als zweiter Schritt wurde die Möglichkeit eines unmittelbar anschließenden Abfangbeginns der vorhandenen Reptilien aufgezeigt – unter der Bedingung der vorherigen Identifikation einer geeigneten Ausweichfläche. Es wurde darauf hingewiesen, dass auf den angrenzenden Teilflächen Aufwertungspotenzial bestehen dürfte. Eine enge fachliche Abstimmung der einzelnen Schritte (Fertigung Antrag und Konzept) mit dem Amt für Umweltschutz wurde angeboten. Am 20.02.25 überreichte das Amt für Umweltschutz dem Rechtsamt einen umfangreichen Sachstand (Sachverhaltsschilderung, rechtliche Würdigung, Beweismittel) mit der Bitte um rechtliche Prüfung. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.“

Ergebnis: Der Baustopp wurde aufgehoben und die Arbeiten beendet!