Eine aus Sicht der Eltern und Kinder pragmatische Lösung könnte die Entschuldigung des eigenen Kindes sein. Das sollte man sich allerdings gut überlegen. Theoretisch könnte die Schule diese nämlich anzweifeln und sogar für unwirksam erklären. „Eltern können ihre Kinder nicht von der Schulpflicht entbinden. Eine Entschuldigung aus politischen Gründen ist rechtlich unwirksam“, sagt Sponholz. Ermächtigtes Fernbleiben vom Unterricht könne bei Wiederholung sogar Auswirkungen für die Eltern haben.

Was möglich (gewesen) wäre: Frühzeitig einen Antrag auf Beurlaubung oder Befreiung stellen. Diesen könnte die Schule dann genehmigen, das liege aber in ihrem Ermessen. Selbst Krankmeldungen können von der Schule angezweifelt werden. „Das sollte man nur machen, wenn man wirklich krank ist und ein ärzliches Attest vorlegen kann“, so Sponholz.

Sie würde Eltern raten, offen zu kommunizieren und ihre Kinder auch über mögliche Folgen zu informieren, wenn sie der Schule fernbleiben wollen. Zusammen mit einem verhältnismäßigen Vorgehen der Schulen könne das Konflikte entschärfen. Persönlich sagt die Anwältin: „Meiner Meinung nach sollten trotz der Schulpflicht die Maßnahmen der Schule maßvoll bleiben, da politisches Engagement junger Menschen ja eigentlich ein wichtiges, demokratisches Anliegen sein sollte.“