Das Bundesinnenministerium sieht sich durch die Entscheidung aus Karlsruhe in seiner Annahme bestätigt, „dass keine rechtsverbindliche Aufnahme für diesen Personenkreis besteht“, wie eine Ministeriumssprecherin mitteilte. Zur Forderung nach zeitnaher Entscheidung über die Visa-Anträge betonte sie, nach Zuleitung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts „werden wir die notwendigen Schritte einleiten.“