Waffen in der Hotelbar

Personenschutz von Daniel Günther löst Polizeieinsatz in Estland aus

Missverständnis in Tallinn: Eine Personenschützerin von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) löste einen Polizeieinsatz aus. Die estnische Polizei fand schnell Klarheit, aber die Konsequenzen sind noch ungewiss. Drohen der Beamtin nun dienstrechtliche Folgen?

Kiel. Die Reise, die Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der vergangenen Woche nach Finnland und Estland unternahm, endete unschön. Wie jetzt bekannt wurde, hatte Günthers Delegation den letzten Abend (Donnerstag, 27. November) in der Hotelbar ihres Nobelhotels „Radisson Collection” in Tallinn ausklingen lassen. Dort fühlte sich ein Mitarbeiter allerdings von der Dienstwaffe einer Personenschützerin des Regierungschefs bedroht.

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Die Sorge vor Terrorangriffen ist im Baltikum angesichts der russischen Bedrohungslage weitverbreitet. Der Mann verlor die Nerven und alarmierte die Polizei, die daraufhin mit starken Kräften anrückte. Das berichtet der NDR und verweist seinerseits auf estnische Medien: Im stark digitalisierten Estland werden sämtliche Polizeiberichte online veröffentlicht und von den Redaktionen routinemäßig auf Nachrichten gescannt.

Estnische Polizei und die Folgen des Einsatzes

Wie eine Kieler Regierungssprecherin jetzt bestätigt, prüfte die estnische Polizei mit mehreren Beamten den Sachverhalt. Die Lage sei „schnell und umfassend“ aufgeklärt worden. Allerdings hätten die Beamten bei der Personenschützerin auch einen Atemalkoholtest durchgeführt – angesichts des Ortes schien ihnen das naheliegend. Das Ergebnis: 0,16 Promille. Offenbar hatte die Frau am fortgeschrittenen Abend mit den anderen mit einem Bier angestoßen.

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Personenschützer der Landesregierung gehören zur Landespolizei. Alkoholkonsum ist ihnen im Dienst grundsätzlich untersagt. „Die in diesem Kontext relevanten personalrechtlichen Überprüfungen werden im üblichen Prozedere durchgeführt“, sagte die Regierungssprecherin am Freitag. Ob die Beamtin mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen müsse? „Zu personalrechtlichen Fragen können grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden“, hieß es.

Nach Information unserer Zeitung war der bewaffnete Personenschutz dem Hotel angemeldet worden. Die Bar wird jedoch von einem anderen Betreiber geführt. Die Hoteldirektion habe sich bei Günther später vielmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigt, berichten Teilnehmer der Reise. Die estnische Polizei habe vollkommen richtig gehandelt. Ob der Alkoholtest nötig war, sei reiner Ermessensspielraum gewesen.

KN