Das war der Vorwurf: Jutta Euler hatte einem Juwelier aus dem Landkreis Sigmaringen zur Last gelegt, ihr nach der Reparatur eine andere, weniger wertvolle Goldkette ausgehändigt zu haben. Ihre eigene habe einen Wert von circa 2.000 Euro gehabt. Die Kette, die sie zurückbekam, sei deutlich weniger wertvoll gewesen. Euler erstattete Anzeige sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft.

Juweliere bestreiten Tatvorwürfe

Das sagt die Staatsanwaltschaft: Das Ermittlungsverfahren wurde zwischenzeitlich eingestellt, da nach Abschuss der Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten vorlag, sagt Jasmin Eppler, Pressesprecherin bei der Staatsanwaltschaft in Hechingen: „Die durchgeführten Ermittlungen ergaben keine hinreichenden Nachweise darauf, dass es sich bei der wieder ausgehändigten Kette nicht um die von der Anzeigeerstatterin zuvor im Wege des Reparaturauftrages übergebene Kette handelte.“

Die beschuldigten Juweliere hätten den Tatvorwurf der Anzeigeerstatterin bestritten und gaben allesamt an, dass sie die Kette nicht ausgetauscht und genau die gleiche Kette wieder an die Anzeigeerstatterin zurückgegeben hätten.

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Daher beruhe der Tatverdacht ausschließlich auf den Angaben Eulers, wonach ihre „Original“-Kette deutlich schwerer gewesen sei als die Kette, die sie bei der Abholung übergeben bekommen habe: „Sie behauptete in diesem Zusammenhang, dass ihre Kette einen Feingehalt von 975 und die zurückgegebene Kette lediglich einen Feingehalt von 333 gehabt habe. Dies konnte im Rahmen der Ermittlungen nicht bestätigt werden, zumal ein Feingehalt von 975 in Deutschland sehr selten vorkommt“, sagt Eppler.

Euler hat keine Dokumente

Ein „gefühlter“ Gewichtsunterschied zwischen den Ketten, wie ihn Euler angab, sei ebenfalls nicht geeignet gewesen, den Tatvorwurf zu bekräftigen:  „Die mehrfach und inhaltlich unterschiedlich getätigten Angaben der Anzeigeerstatterin zum Wert und dem Feingehalt der Kette waren in sich widersprüchlich“, so Eppler.

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Dokumente, die Angaben zum ursprünglichen Kaufpreis, zum Gewicht und zum Feingehalt der Kette enthalten, habe die Anzeigeerstatterin nicht vorlegen können, weshalb das Verfahren „bei Gesamtschau aller Umstände einzustellen war“.

So reagiert Jutta Euler: „Ich bin natürlich geschockt und frustriert“, sagt sie. Mit ihrem Anwalt werde sie nun ihr weiteres Vorgehen in der Sache abstimmen: „Ich kann das so nicht ruhen lassen.“