Die Biber auf dem Gelände einer Teichwirtschaft im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ bleiben vorerst, wo sie sind. Wie das Verwaltungsgericht Dresden mitteilte, dürfen die Tiere weder gefangen noch umgesiedelt werden. Das sei im Eilverfahren entschieden worden, das die Grüne Liga angestrengt hatte. Sie wollte eine von Sachsen erteilte Ausnahmegenehmigung kippen. Diese erlaubte den Fang der Nager sowie ihren „Export“ nach Frankreich. Auch Abschüsse gestattete sie als letztes Mittel.

Streit um hohe Schäden durch Nager

Die Genehmigung zur „Entnahme von Bibern“ war von einem Teichwirt beantragt worden. Dieser hatte über die von den Nagern angerichteten Schäden geklagt. Die Rede war von fast 200.000 Euro Schaden. Laut Gericht fehlte jedoch unter anderem der Nachweis, dass die Biberkolonie die Fischereiwirtschaft existenziell bedroht. Gegen den Beschluss sei eine Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht möglich. Solange haben die Biber in der Oberlausitz ihre Ruhe.