Nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines Kindes im Maßregelvollzug Brandenburg an der Havel rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie gut Besucher in forensischen Kliniken eigentlich geschützt sind. Der „gravierende Vorfall“, von dem das Gesundheitsministerium spricht, soll sich während eines regulären Besuchs ereignet haben. Die Ermittlungen dazu laufen.

Schutz von Besuchern: Gesetzliche Vorgaben lassen Lücken offen

Nach dem Landesrecht darf der Empfang von Besuch grundsätzlich eingeschränkt oder beendet werden – allerdings nur, wenn vom Besucher selbst eine Gefahr für Patienten oder die Einrichtung ausgeht. Eine mögliche Gefährdung durch untergebrachte Personen wird im Gesetz nicht ausdrücklich berücksichtigt. Damit sind Schutzmaßnahmen für externe Besucher – darunter auch Kinder – rechtlich kaum konkret geregelt.

Der Fall wirft daher erhebliche Fragen auf: Welche Prüfungen finden vor Besuchsterminen statt? Wer entscheidet über Begleitung oder Beaufsichtigung? Und war der Schutz bislang ausreichend? Das Gesundheitsministerium hat bereits personelle Konsequenzen gezogen und die ärztliche Leitung der Einrichtung entlassen. Ob Fehler im Umgang mit Besuchern oder in der Risikoeinschätzung gemacht wurden, bleibt jedoch offen.

Immer wieder kam es in Maßregelvollzugseinrichtungen zu Gewaltvorfällen, meist jedoch gegenüber Mitarbeitern oder Mitpatienten. Der aktuelle Fall zeigt, dass auch Besucher gefährdet sein können – und dass die bestehenden Regeln möglicherweise nicht ausreichen, um sie wirksam zu schützen. Die Aufarbeitung läuft.

dpa