Leipzig/Schkeuditz. Der vierspurige Ausbau der B181 bei Dölzig ist beschlossene Sache. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr will die Bundesstraße zwischen dem Leipziger Stadtrand im Westen und der A9 vierspurig ausbauen. Im Oktober hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) Baurecht erteilt.
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Verkehrsamtschef-Chef Markus Heier trat da bereits auf die Euphorie-Bremse: „Wir stehen vor der Herausforderung, die Finanzierung sicherzustellen und die weiteren Schritte wie Ausführungsplanung, Bauvergaben und Grunderwerb vorzubereiten. Ein konkreter Baubeginn kann erst genannt werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.“
Zwei Klagen gegen den Ausbau am Bundesverwaltungsgericht
Diese Unsicherheit ist nicht das einzige Problem. Seit Jahren stellte sich die Stadt Leipzig gegen das Ausbauvorhaben und hat nun auch Rechtsmittel ergriffen. Wie Susann Schönfeld, Leiterin der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichtes, auf Anfrage bestätigte, liegen seit dem 12. und 20. November zwei Klageanträge vor. Der eine stammt von einem Privatkläger, der andere von der Stadt Leipzig. Weitere Angaben zum Inhalt der Schreiben machte die Sprecherin nicht.
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Denn während Anwohner im Schkeuditzer Ortsteil Dölzig mit dem Ausbau der Trasse entlastet werden, fürchten die Anwohner im Leipziger Stadtteil Rückmarsdorf mehr Stau vor der Haustür. „Ich finde diesen ganzen Ausbau überflüssig – selbst wenn wir dadurch einen neuen Radweg bekommen würden“, sagt Ortsvorsteher Roger Stolze. Im Ortschaftsrat lehne man den Ausbau weiterhin grundsätzlich ab.

Doch wie geht es jetzt mit dem Eingang der Klagen weiter? Zu beiden Verfahren lägen noch keine Termine für die mündliche Verhandlung vor, so die BVG-Sprecherin. Unklar ist deshalb, wie viel Zeit das in Anspruch nimmt. „Im Jahr 2024 war die Verfahrensdauer von Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind, im Durchschnitt mit 8 Monaten und 16 Tagen zu beziffern. Die tatsächliche Verfahrensdauer kann davon abweichen“, gibt die Sprecherin einen Richtwert.
Die Stadt Schkeuditz will den rechtlichen Schritt der Leipziger Verwaltung nicht kommentieren. „Für uns ist entscheidend, dass für die Verlegung der B181 nun der Planfeststellungsbeschluss vorliegt“, heißt es aus dem Rathaus. Man gehe weiterhin von einer „konstruktiven interkommunalen Zusammenarbeit“ aus und hoffe, „dass das seit Langem dringend benötigte Straßenbauprojekt umgesetzt werden kann.“

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Denn fest steht: Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, sagt Mandy Peschang, stellvertretende Pressesprecherin der LDS: „Die erhobene Klage hat keine sogenannte aufschiebende Wirkung.“ Anträge, welche eine aufschiebende Wirkung hätten, seien nicht gestellt worden. Der Vorhabenträger könne deshalb von dem ihm erteilten Baurecht Gebrauch machen.
Stadt Leipzig hat noch keine Begründung eingereicht
Offen ist noch, warum Leipzig klagt. Die Stadt habe zwar fristwahrend Klage, jedoch noch ohne Begründung eingereicht. „Nach der fachlichen Beurteilung zum Planfeststellungsbeschlusses werden nun aber die Erfolgsaussichten für eine Klage als sehr gering eingeschätzt“, heißt es aus dem Leipziger Dezernat Stadtentwicklung und Bau. Beim Ausbau der Trasse seien nur in geringem Maße Eigentumsrechte der Stadt betroffen, „die verhältnismäßig sind und entschädigt werden.“
Die Forderung der Stadt zur Errichtung von Radverkehrsanlagen sei zudem im Verfahren berücksichtigt. Die Verwaltung werde nun die Fachausschüsse über die fachliche Beurteilung der Planfeststellung und Erfolgsaussichten einer Klage informieren und „beabsichtigt dann, diese zurückzuziehen.“
LVZ