Urteil des Oberlandesgerichts
Eurowings-Werbung zu CO2-Zahlung führt in die Irre
05.12.2025 – 16:12 UhrLesedauer: 2 Min.
Eurowings-Maschinen am Flughafen Düsseldorf (Archivbild): Die Airline hat ihre Kunden nach einem Urteil des OLG mit Werbung für Klimaschutzmaßnahmen in die Irre geführt. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stuft die Werbung von Eurowings als irreführend ein. Ab 2026 sind solche Aussagen in der EU verboten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung der Fluggesellschaft Eurowings für Klimaschutzmaßnahmen irreführend ist. Die Werbung vermittelte den Kunden laut Gericht den Eindruck, dass sie klimaneutral reisen könnten, obwohl nicht alle Emissionen ausgeglichen werden.
Diese Entscheidung betrifft eine spezifische Werbeaussage, die laut Gericht den Eindruck erweckt, sämtliche klimaschädlichen Emissionen eines Fluges würden kompensiert. Kunden konnten ihren Flug mit einem Neun-Euro-Beitrag „zu hochwertigen Klimaschutzprojekten“ kompensieren, wie es die Airline Gerichtsangaben zufolge bei der Online-Buchung formuliert hatte.
Aus Sicht des Gerichts führte die Werbung, in der etwa die Passage „Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt“ zu lesen war, beim Verbraucher zu der falschen Vorstellung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Eurowings geklagt und in der zweiten Instanz teilweise Recht bekommen. Das Gericht stellte klar, dass die Begriffe CO2-neutral und klimaneutral im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet werden, was zu Missverständnissen bei den Verbrauchern führen kann. An einer anderen Werbepassage zu nachhaltigen Kraftstoffen hatte das Gericht hingegen nichts zu beanstanden – deren Wortwahl sei nicht irreführend.
Ab September 2026 wird die Werbung für Klimakompensationszahlungen aufgrund eines neuen EU-Regelwerks verboten. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass irreführende Aussagen zur Neutralisierung von Emissionen durch finanzielle Beiträge nicht mehr zulässig sind.
Bei Flügen wird die Umwelt durch Treibhausgase und weitere Emissionen stark belastet. Viele Fluggesellschaften bieten bei der Buchung eine Kompensation an – oft eine finanzielle Unterstützung eines Klimaschutzprojektes wie Aufforstung. Das von Kritikern als „Ablasshandel“ bezeichnete System gilt aber nicht als richtige Kompensation, da nicht der eigene konkrete CO2-Ausstoß ausgeglichen, sondern nur allgemein zum Klimaschutz beigetragen wird. Für Flugreisende entstehe der Eindruck, sie würden klimaneutral fliegen, so die EU-Kommission vor einem Monat.
Eurowings und 20 weitere europäische Airlines haben sich bereits verpflichtet, künftig auf solche Aussagen zu verzichten.
