Der Rundfunkbeitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat nach eigenen Angaben seinen Internetauftritt rundfunkbeitrag.de überarbeitet und auf eine neue technische Basis gestellt.
Zum Relaunch der Website soll die Nutzer neben leichten optischen und inhaltlichen Anpassungen eine verbesserte Suchfunktion erwarten. Die verbesserte Suchfunktion befindet sich direkt auf der Startseite. Sie soll durch sachbezogene Rückfragen zielgerichtet zu dem Online-Formular lenken, das zum jeweiligen Anliegen passt.
Der Rundfunkbeitragsservice spricht von einer neuen IT-Infrastruktur der Website, die es ermöglichen soll, die bestehenden Selfservices weiterzuentwickeln oder um neue Funktionen zu erweitern. Der Internetauftritt soll offenbar langfristig als bevorzugter Kanal für Anliegen und Vorgänge der Beitragszahler gestärkt werden.
Anliegen sollen digital geklärt werden

Die neue Webseite des Rundfunkbeitragsservice
Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zur neuen Suchfunktion erklärt der Beitragservice, diese solle ähnlich einem Navi die Orientierung erleichtern und durch einfache Abfragen das passende Online-Formular für das jeweilige Anliegen ermitteln. Eine neue Hauptnavigation als Drop-down-Menü soll zusätzlich dabei unterstützen, einen Überblick über die Inhalte und Services auf der Website zu bekommen. Alle Funktionen und Inhalte seien responsiv gestaltet und könnten damit gleichermaßen auf dem Smartphone, dem Tablet oder am PC genutzt werden.
Der Beitragsservice verwaltet nach eigenen Angaben zum Stand Dezember 2024 rund 47 Millionen Beitragskonten. Rund 17 Millionen Mal sei die Unternehmenswebsite im vergangenen Jahr besucht worden. Die dort befindlichen Online-Formulare wurden etwa 4,1 Millionen Mal genutzt, um Angelegenheiten rund um den Rundfunkbeitrag zu regeln. Der Relaunch des Internetauftritts und die Implementierung der neuen Suchfunktion sollen auch dazu beitragen, das Vorgangsaufkommen weiter „zugunsten der digitalen Eingangskanäle zu verlagern“, was eine effizientere und schnellere Bearbeitung ermöglicht.
Viele Bezeichnungen sind unverständlich
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) schreibt nicht nur vor, wie der Beitragseinzug in der Praxis stattfindet, er legt auch die Namen und Bezeichnungen für diverse Prozesse und Sachverhalte fest. Im Kontext des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sowie für gut Informierte sind diese Begriffe verständlich. Für Außenstehende und Beitragszahler, die mit der Thematik bislang noch nicht vertraut sind, bergen sie mitunter aber das Potenzial, falsch verstanden zu werden, hat der Beitragsservice herausgefunden.
Als Beispiel nennt der Beitragsservice: Wer Bürgergeld bezieht, muss für die Dauer des Leistungsbezugs den Rundfunkbeitrag nicht zahlen – einen entsprechenden Antrag vorausgesetzt. Auf der Website des Beitragsservice die Suchbegriffe „Abmeldung“ oder „Kündigung“ zu verwenden, wäre für die betreffende Person somit naheliegend. Zwar ist eine Kündigung des Rundfunkbeitrags grundsätzlich nicht möglich, über die entsprechende Suchanfrage lässt sich jedoch in beiden Fällen das Online-Formular für die Abmeldung einer Wohnung öffnen.
Das Problem dabei: Eine Wohnungsabmeldung ist in der Regel nur dann möglich, wenn eine Wohnung aufgegeben wird, z. B. wenn zwei Personen zusammenziehen. Aufgrund des Bezugs von Bürgergeld ist sie jedoch nicht möglich. Tatsächlich kommt in diesem Fall nur eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht infrage, so wie es der RBStV vorsieht. Mit dem Suchbegriff „Befreiung“ findet man schnell das richtige Online-Formular – wenn man ihn denn verwendet.
Alte Suchfunktion war oft frustrierend
Zur alten Suchfunktion konstatiert der Betragsservice: Bislang habe das Suchfenster während der Eingabe ausschließlich Vorschläge zur Vervollständigung des Suchbegriffs angezeigt. Diese führten zu einer Liste von Treffern – auch zu Formularen -, die zum Begriff passen. Passte der Suchbegriff jedoch nicht zum Anliegen, waren die Suchergebnisse nicht zielführend.
Um die Orientierung zu verbessern und um Missverständnisse bei der Nutzung der Online-Services zu vermeiden, hat der Beitragsservice die Suchfunktion auf seiner Website überarbeitet. Die erweiterte Suchfunktion ergänzt die Suchvorschläge bereits während der Eingabe um zusätzliche Auswahlmöglichkeiten, die unter der Überschrift „Service“ erscheinen. Dort werden sie in grüner Schrift angezeigt und sind zudem als Frage formuliert, zum Beispiel „Sie möchten eine Wohnung abmelden?“ Ein Klick darauf öffnet ein Dialogformular, in dem das Anliegen durch gezielte Rückfragen präzisiert wird.
Nutzer sollen dadurch stets zum passenden Online-Formular geleitet werden – selbst dann, wenn der verwendete Suchbegriff nicht zum eigentlichen Anliegen passt.
Der Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird in Deutschland pro Wohnung erhoben. Wir erläutern alles Wissenswerte zur Bezahlung und zur Arbeit des Beitragsservice.
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