Der Rund­funk­beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio hat nach eigenen Angaben seinen Inter­netauf­tritt rundfunkbeitrag.de über­arbeitet und auf eine neue tech­nische Basis gestellt.

Zum Relaunch der Website soll die Nutzer neben leichten opti­schen und inhalt­lichen Anpas­sungen eine verbes­serte Such­funk­tion erwarten. Die verbes­serte Such­funk­tion befindet sich direkt auf der Start­seite. Sie soll durch sach­bezo­gene Rück­fragen ziel­gerichtet zu dem Online-Formular lenken, das zum jewei­ligen Anliegen passt.

Der Rund­funk­beitrags­service spricht von einer neuen IT-Infra­struktur der Website, die es ermög­lichen soll, die bestehenden Self­services weiter­zuent­wickeln oder um neue Funk­tionen zu erwei­tern. Der Inter­netauf­tritt soll offenbar lang­fristig als bevor­zugter Kanal für Anliegen und Vorgänge der Beitrags­zahler gestärkt werden.

Anliegen sollen digital geklärt werden

Die neue Webseite des Rundfunkbeitragsservice
Die neue Webseite des Rundfunkbeitragsservice
Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zur neuen Such­funk­tion erklärt der Beitrag­service, diese solle ähnlich einem Navi die Orien­tierung erleich­tern und durch einfache Abfragen das passende Online-Formular für das jewei­lige Anliegen ermit­teln. Eine neue Haupt­navi­gation als Drop-down-Menü soll zusätz­lich dabei unter­stützen, einen Über­blick über die Inhalte und Services auf der Website zu bekommen. Alle Funk­tionen und Inhalte seien responsiv gestaltet und könnten damit glei­cher­maßen auf dem Smart­phone, dem Tablet oder am PC genutzt werden.

Der Beitrags­service verwaltet nach eigenen Angaben zum Stand Dezember 2024 rund 47 Millionen Beitrags­konten. Rund 17 Millionen Mal sei die Unter­nehmens­website im vergan­genen Jahr besucht worden. Die dort befind­lichen Online-Formu­lare wurden etwa 4,1 Millionen Mal genutzt, um Ange­legen­heiten rund um den Rundfunk­beitrag zu regeln. Der Relaunch des Inter­netauf­tritts und die Imple­mentie­rung der neuen Such­funk­tion sollen auch dazu beitragen, das Vorgangs­aufkommen weiter „zugunsten der digi­talen Eingangs­kanäle zu verla­gern“, was eine effi­zien­tere und schnel­lere Bear­beitung ermög­licht.

Viele Bezeich­nungen sind unver­ständ­lich

Der Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (RBStV) schreibt nicht nur vor, wie der Beitrags­einzug in der Praxis statt­findet, er legt auch die Namen und Bezeich­nungen für diverse Prozesse und Sach­verhalte fest. Im Kontext des Rund­funk­beitrags­staats­vertrags sowie für gut Infor­mierte sind diese Begriffe verständ­lich. Für Außen­stehende und Beitrags­zahler, die mit der Thematik bislang noch nicht vertraut sind, bergen sie mitunter aber das Poten­zial, falsch verstanden zu werden, hat der Beitrags­service heraus­gefunden.

Als Beispiel nennt der Beitrags­service: Wer Bürger­geld bezieht, muss für die Dauer des Leis­tungs­bezugs den Rundfunk­beitrag nicht zahlen – einen entspre­chenden Antrag voraus­gesetzt. Auf der Website des Beitrags­service die Such­begriffe „Abmel­dung“ oder „Kündi­gung“ zu verwenden, wäre für die betref­fende Person somit nahe­liegend. Zwar ist eine Kündi­gung des Rund­funk­beitrags grund­sätz­lich nicht möglich, über die entspre­chende Such­anfrage lässt sich jedoch in beiden Fällen das Online-Formular für die Abmel­dung einer Wohnung öffnen.

Das Problem dabei: Eine Wohnungs­abmel­dung ist in der Regel nur dann möglich, wenn eine Wohnung aufge­geben wird, z. B. wenn zwei Personen zusam­menziehen. Aufgrund des Bezugs von Bürger­geld ist sie jedoch nicht möglich. Tatsäch­lich kommt in diesem Fall nur eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht infrage, so wie es der RBStV vorsieht. Mit dem Such­begriff „Befreiung“ findet man schnell das richtige Online-Formular – wenn man ihn denn verwendet.

Alte Such­funk­tion war oft frus­trie­rend

Zur alten Such­funk­tion konsta­tiert der Betrags­service: Bislang habe das Such­fenster während der Eingabe ausschließ­lich Vorschläge zur Vervoll­stän­digung des Such­begriffs ange­zeigt. Diese führten zu einer Liste von Treffern – auch zu Formu­laren -, die zum Begriff passen. Passte der Such­begriff jedoch nicht zum Anliegen, waren die Such­ergeb­nisse nicht ziel­führend.

Um die Orien­tierung zu verbes­sern und um Miss­verständ­nisse bei der Nutzung der Online-Services zu vermeiden, hat der Beitrags­service die Such­funk­tion auf seiner Website über­arbeitet. Die erwei­terte Such­funk­tion ergänzt die Such­vorschläge bereits während der Eingabe um zusätz­liche Auswahl­möglich­keiten, die unter der Über­schrift „Service“ erscheinen. Dort werden sie in grüner Schrift ange­zeigt und sind zudem als Frage formu­liert, zum Beispiel „Sie möchten eine Wohnung abmelden?“ Ein Klick darauf öffnet ein Dialog­formular, in dem das Anliegen durch gezielte Rück­fragen präzi­siert wird.

Nutzer sollen dadurch stets zum passenden Online-Formular geleitet werden – selbst dann, wenn der verwen­dete Such­begriff nicht zum eigent­lichen Anliegen passt.

Der Rundfunk­beitrag für den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk wird in Deutsch­land pro Wohnung erhoben. Wir erläu­tern alles Wissens­werte zur Bezah­lung und zur Arbeit des Beitrags­service.

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