Der Unmut von mehreren Autofahrern, die ein E-Fahrzeug nutzen, über das Agieren der Stadt Augsburg ist weiterhin groß. Sie mussten Bußgeld zahlen, weil ihr E-Fahrzeug die Höchstparkdauer überschritten hatte. Die Beschilderung an den Automaten sei missverständlich, wie einige Autofahrer ausführten, die sich an unsere Redaktion gewandt hatten. Ein Verkehrsanwalt aus Augsburg teilt die Einschätzung. Die Stadt bleibt aber stur. Baureferent Steffen Kercher (parteilos) sieht keine Notwendigkeit, an der geltenden Regelung etwas zu ändern: „Nach Ansicht der betroffenen Fachdienststellen des Mobilitäts- und Tiefbauamtes sowie des Ordnungsamtes ist die Kennzeichnung der Regelungen an den Parkscheinautomaten verständlich und nicht zu beanstanden.“

  • Michael Hörmann

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  • 86153 Innenstadt

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  • Strafzettel

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