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Ein 36-jähriger Bergsteiger wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Seine Freundin (33) starb 50 Meter vor dem Gipfel des Großglockner völlig entkräftet.

Innsbruck – Die Stirnlampen flackern wie winzige Sterne in der eiskalten Winternacht. Zwei Lichtpunkte kämpfen sich durch Schnee und Wind den steilen Stüdlgrat hinauf – auf Österreichs höchsten Berg. Was eine Webcam am 18. Januar 2025 festhielt, wurde zum stummen Zeugen einer Tragödie: Eine 33-jährige Bergsteigerin aus Salzburg sollte diese Tour am Großglockner nicht überleben.

Gipfel des GroßglocknerDer Großglockner ist mit 3798 Metern der höchste Berg von Österreich. © alimdi/Arterra/Sven-Erik Arndt/imagebroker/Imago

Fast ein Jahr nach dem Drama hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage gegen den 36-jährigen Partner der Verstorbenen erhoben. Der Vorwurf: grob fahrlässige Tötung. Am 19. Februar 2026 muss sich der erfahrene Alpinist vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten.

Großglockner-Drama: Bergsteiger lässt Freundin zurück – Anklage wirft ihm neun fatale Fehler vor

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck listet neun schwerwiegende Fehler auf:

  1. Alpine Hochtour trotz Unerfahrenheit der Frau und herausfordernden winterlichen Verhältnissen
  2. Bergtour zu spät gestartet
  3. Keine Biwak-Notausrüstung dabei
  4. Frau war mit Splitboard und Snowboard-Softboots unterwegs
  5. Trotz eisiger Temperaturen am Berg nicht rechtzeitig umgekehrt
  6. Kein Notruf vor Eibruch der Dunkelheit abgesetzt
  7. Keine Notsignale an den Hubschrauber
  8. Angeklagter war nicht mehr erreichbar
  9. Keine Versorgung der Freundin

„Freundin schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert zurückgelassen“

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte der Bergsteiger gegen 2.00 Uhr „seine Freundin schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert zirka 50 m unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockner zurückgelassen“. Sie starb in den frühen Morgenstunden des 19. Januar an Unterkühlung. Am Berg herrschten laut Anklage eisige Verhältnisse „mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h sowie der Temperatur von ca. minus 8 Grad, was unter Berücksichtigung des ‚Windchill‘-Effektes zu einem Kälteempfinden um minus 20 Grad führt“.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, trotz der Unerfahrenheit seiner Freundin die anspruchsvolle Wintertour unternommen zu haben. Die 33-Jährige hatte zuvor noch nie eine alpine Hochtour dieser Schwierigkeit absolviert. Hinzu kamen weitere Versäumnisse: Das Paar startete zwei Stunden zu spät, führte keine Biwak-Notausrüstung mit und die Frau trug ungeeignete Snowboard-Softboots.

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass der Mann bei extremen Wetterbedingungen nicht rechtzeitig umkehrte. Die Staatsanwaltschaft erklärte: „Er hat sein Telefon auf lautlos gestellt und verstaut und daher weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht mehr entgegengenommen.“ Selbst als ein Polizeihubschrauber das Paar gegen 22:50 Uhr überflog, gab der Mann keine Notsignale ab.

Anwalt des Angeklagten spricht von „schicksalshaftem Unglück“

Der Angeklagte bestreitet indes die Vorwürfe. Sein Anwalt Kurt Jelinek erklärte gegenüber der Bild: „Es tut ihm sehr leid, wie es gekommen ist. Wir gehen von einem tragischen, schicksalhaften Unglück aus.“ Die Webcam-Aufnahmen zeigen die dramatischen letzten Stunden: Die Lichter der Stirnlampen leuchten bis etwa 20 Uhr noch regelmäßig hell auf.

Eine Nachtaufnahme des GroßglocknerEine Webcam filmte die beiden Bergsteiger während ihres Aufstiegs zum Gipfel des Großglockner: Das Licht ihrer Stirnlampen ist deutlich zu erkennen (blauer Kreis). © foto-webcam.eu

Doch danach werden sie immer schwächer – die Batterien gehen zur Neige, die Kräfte der Bergsteigerin schwinden. Um diese Zeit ließ ihr Partner sie allein zurück, um Hilfe zu holen.

Webcam dokumentiert Abstieg des Bergsteigers – seine Begleiterin erfror unterhalb des Gipfels

Webcam-Aufnahmen von 2:30 Uhr und 3:00 Uhr zeigen einen Lichtkegel an der anderen Seite des Großglockners. Der 36-Jährigen ging alleine den Abstieg an. 6,5 Stunden sollte die Frau in eisiger Kälte nahezu ungeschützt ausharren – zu lange. Es war tragischerweise ihr Todesurteil: Die Bergrettung erreichte die Frau nicht mehr rechtzeitig, sie erfror.

Webcam Aufnahmen des GroßglocknersDie Webcam fing den Solo-Abstieg des angeklagten Bergsteigers vom Großglockner ein. Das Licht seiner Stirnlampe ist zu sehen (blaue Kreise). © foto-webcam.eu

„Der Angeklagte hat es unterlassen, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen“, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. „Bevor der Angeklagte seine Freundin gegen 02.00 Uhr zurückgelassen hat, hat er weder ihren Biwaksack noch die vorhandenen Alu-Rettungsdecken verwendet, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen oder ihr den schweren Rucksack samt Splitboard abgenommen.“ Dem 36-Jährigen drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. (Quellen: Staatsanwaltschaft Innsbruck, Bild, foto-webcam.eu) (kh)

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