Regeln in der Weihnachtszeit
Warum Münchens Müllwerker kein Geld annehmen dürfen
Aktualisiert am 07.12.2025 – 10:20 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Männer in Orange bei der Arbeit in der Münchner Innenstadt (Archivbild). Die Mitarbeiter sollten bei Aufmerksamkeiten zu Weihnachten nicht in Verlegenheit gebracht werden. (Quelle: IMAGO)
Viele Münchner möchten sich an Weihnachten erkenntlich zeigen – doch Geldgeschenke sind tabu. Das hat einen bestimmten Grund. Was ist aber erlaubt?
Weihnachtszeit in München – und viele Bürgerinnen haben den Wunsch, sich mit einem kleinen Dankeschön bei den Müllwerkern zu bedanken. Doch die Stadt München macht für den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) deutlich: Geldgeschenke sind nicht erlaubt.
Laut Stadt gelten für die Mitarbeiter des AWM dieselben Regeln wie für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Und die sind klar: Bargeld dürfen sie keinesfalls annehmen. Auch Sachgeschenke sind nur unter engen Bedingungen erlaubt – zum Beispiel einmal im Jahr und im Wert von maximal 25 Euro. Es darf keine Gegenleistung damit verbunden sein, wie etwa die Mitnahme von Zusatzmüll.
„Die große Anerkennung für die Arbeit unserer Kollegen freut uns sehr“, sagte Sabine Schulz-Hammerl, die zweite Werkleiterin des AWM. Gleichzeitig mahnte sie zur Vorsicht: „Alles andere bringt die Beschäftigten in eine schwierige Situation – bis hin zum möglichen Verlust des Arbeitsplatzes.“
Neben Geld sind auch Geschenke mit Bedingungen tabu. Wer etwa einen kleinen Bonus für die Mitnahme von zusätzlichem Müll geben möchte, bringt die Müllwerker in rechtliche Schwierigkeiten. Die Stadt bittet daher ausdrücklich darum, keine gut gemeinten, aber problematischen Angebote zu machen – und die Beschäftigten auch nicht zur Annahme zu überreden.
Wer den städtischen Müllwerkern etwas Gutes tun möchte, kann das trotzdem: Ein nettes Wort, eine Karte oder einfach ein Dankeschön seien vollkommen in Ordnung, heißt es. Die Stadt erinnert daran, dass klare Regeln nicht gegen die Geste gerichtet sind – sondern die Beschäftigten schützen sollen.
