Im Kinderzimmer seines zwölfjährigen Sohnes hat ein Vater in Berlin-Neukölln Dutzende gefährliche und nicht zugelassene Böller gefunden. Die Polizei sprach von einem „Karton voller illegaler Polen- und Tschechenböller“, die der Vater nur durch Zufall bei der Suche nach einem Schlüssel entdeckt habe.
Der Junge habe über Instagram Kontakt zu einem Verkäufer aufgenommen und rund 60 „extrem gefährliche Sprengkörper“ gekauft. „Diese Böller haben die Sprengkraft, Finger abzureißen oder schwere Verletzungen zu verursachen.“
Zudem habe der Junge bereits damit begonnen, aus dem Schwarzpulver mehrerer Böller in der Hülle eines Klebestiftes einen eigenen Böller zu basteln. Ein Funke hätte gereicht, „und die Folgen wären verheerend gewesen“. Der Vater habe den Karton zur Polizei gebracht.
Polizei Berlin appelliert an Eltern
Die Polizei betonte: „Kinder unterschätzen die Gewalt illegaler Böller.“ Eltern sollten mit ihren Kindern sprechen und sie aufklären und warnen.
In einem Keller in Rummelsburg im Bezirk Lichtenberg stieß die Polizei nach einem anonymen Hinweis ebenfalls auf nicht erlaubte Pyrotechnik. Dazu lagerten dort große Mengen an Tabletten und mehrere Kilogramm verdächtigen Pulvers, wie mitgeteilt wurde.
Silvester-Böllern erst ab 18 Uhr in vielen Berliner Bezirken
Unterdessen wiesen mehrere Berliner Bezirke darauf hin, dass privates Böllern nur zwischen dem 31. Dezember ab 18 Uhr und dem Neujahrsmorgen um 7 Uhr erlaubt ist. Das wird seit Jahren so gehandhabt. In den Tagen vor Silvester ist privates Feuerwerk sowieso gesetzlich nicht erlaubt. Am 31. Dezember dann schon, aber viele Gemeinden und Bezirke erlauben speziell die Böller erst ab 18 Uhr.
In Berlin hatten die Ordnungsämter von Reinickendorf, Pankow und Marzahn-Hellersdorf in der vergangenen Woche eine entsprechende sogenannte Allgemeinverfügung für Pyrotechnik „mit ausschließlicher Knallwirkung“ erlassen. Friedrichshain-Kreuzberg folgte am Montagmorgen. Weitere Bezirke hatten in den vergangenen Jahren ebenfalls reagiert.
Morgenpost der Chefredaktion
Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.

Morgenpost der Chefredaktion
Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der
Werbevereinbarung
zu.
Bundesweit ist in der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ der Gebrauch von Feuerwerk geregelt. Zu den üblichen Feuerwerkskörpern für Silvester der Kategorie F 2 heißt es dort, während des ganzen Jahres sei das nur erlaubt für Personen mit besonderen Genehmigungen.
Aber für Silvester gilt die Ausnahme: „Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Behörden können diesen Zeitraum in dichtbesiedelten Gemeinden für die reinen Böller aber noch weiter einschränken.
Behörde warnt vor missbräuchlichem Böllern
In Reinickendorf hieß es zur Begründung: „In den letzten Jahren ist auffällig, dass insbesondere tagsüber zu Silvester und Neujahr vermehrt Böller missbräuchlich und ausschließlich aufgrund ihrer Knallwirkung abgebrannt werden. Diese Praxis stellt eine besondere Gefahr dar, da sie den öffentlichen Frieden und die Sicherheit stört. Tagsüber sind mehr Menschen unterwegs, was das Risiko von Verletzungen und Sachschäden erhöht. Zudem verursacht der Lärm Stress und Ängste bei Tieren und Menschen, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führen kann.“
dpa