Im Prozess wegen gewerbsmäßigen, schweren Betrugs mit alkoholhaltigem Speiseeis, hat das Landgericht Mönchengladbach den Angeklagten Dirk P. zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten sechs Monate der Strafe als bereits vollstreckt. Damit folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zuvor ebenfalls auf diese Strafe plädiert hatte.