München – Als die Vertreterin der Nebenklage ihren Befangenheitsantrag vorgelesen hat, wurde Markus Koppenleitner immer blasser: Wie versteinert hörte der Vorsitzende Richter der Anwältin zu, als diese mit ihm hart ins Gericht ging. Rechtsanwältin Rita Drar warf dem Richter am Landgericht München I Rassismus vor!
Richter schockt mit Trump-Aussage
Was war passiert? Koppenleitner schockte am Mittwoch (3.12.) in einem Mordprozess mit einer Trump-Aussage über Somalier. Weil ein somalischer Zeuge nur schleppend aussagte, ging ihn der Richter hart an: „Wie dumm kann man sein. Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.“
Eine Tochter des Opfers verließ daraufhin den Gerichtssaal. Ihr Vater, ein Somalier, soll 2024 von Rafal P. (31) mit einem Kung-fu-Tritt getötet worden sein. Mord-Anklage!
Der Angeklagte Rafal P. räumte den Tritt ein und entschuldigte sich, die Tat täte ihm leid
Foto: Robert Gongoll
Hintergrund: Seit Monaten wettert US-Präsident Donald Trump (79) gegen Somalia: „Wir werden in die falsche Richtung gehen, wenn wir weiterhin Müll in unser Land aufnehmen.“
In einer Stellungnahme teilte Richter Koppenleitner mit, Folgendes gesagt zu haben: „Mein Gott, wenn ich mir das anhöre, kann ich manchmal schon Äußerungen von Herrn Trump verstehen, wenn sich dieser zu kulturellen Unterschieden und Schwierigkeiten deswegen äußert.“
Weiter schreibt Koppenleitner: „Irgendwelche konkreten Äußerungen von Trump zu Somalia waren mir […] nicht bekannt.“ Er begründet seine Aussage damit, er habe „bereits vereinzelt Zeugen aus Somalia vernommen, die ein ähnliches Aussageverhalten zeigten und bei denen sich die Vernehmung in ähnlicher Art schwierig zeigte“.
Anwältin: „Das ist rassistisch“
Die Anwältin der Opfer-Familie sieht in der Richter-Stellungnahme zum somalischen Aussageverhalten „eine ethnische Zuschreibung und das ist rassistisch“. Koppenleitner verteidigt sich damit, dass es nach seinem Satz keine Reaktionen auf die Trump-Aussage gab.
Drar: „Diese Feststellung ist objektiv unzutreffend, da meine Mandantin den Sitzungssaal verlassen hat. Dass dieser Umstand nicht nur unerwähnt bleibt, sondern offenbar nicht einmal wahrgenommen wurde, ist bezeichnend. Es zeigt, dass der Vorsitzende die Wirkung seiner Äußerung weder erfasst noch reflektiert hat.“
Strafverteidiger Dr. Adam Ahmed stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter
Foto: Rainer Fromm
Dr. Adam Ahmed und sein Kollege Ömer Sahinci vertreten den Angeklagten Rafal P.: Sie stellten ebenfalls einen Befangenheitsantrag: „Dass ein Richter im Rahmen einer dienstlichen Stellungnahme nicht den tatsächlichen Wortlaut wiedergibt, sondern eine nachträglich konstruierte Version, stellt einen gravierenden objektiven Befangenheitsgrund dar.“
Das Gericht muss jetzt über die Anträge entscheiden.