Brüssel (Belgien) – Die EU will das europäische Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten abschwächen, noch bevor es angewendet wird.
Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, dass die Vorgaben nur noch für wenige große Unternehmen gelten sollen, wie beide Seiten mitteilten. Das Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen die Änderung noch genehmigen, normalerweise ist das aber bloße Formsache. Das wird in der Nacht zu Dienstag bekannt.
Lieferkettengesetz soll nur noch für große Unternehmen gelten
Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1000 Mitarbeitende und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen.
Zudem sollen Firmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen – wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit entfällt. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem soll es nach Angaben aus dem Parlament und der EU-Staaten künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.
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Dem jetzt erfolgten Schritt zum Lieferkettengesetz war ein heftiger politischer Schlagabtausch vorausgegangen. Die konservative Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU hatte vor knapp einem Monat mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien den Weg für eine Abschwächung des Regelwerks freigemacht. Zuvor hatten sich auch die EU-Staaten für weniger strenge Vorschriften ausgesprochen.