Oberlandesgericht Frankfurt
Jannis Seelbach /
9. Dezember 2025, 12.45 Uhr
Am heutigen Dienstagvormittag (9. Dezember) beginnt in Frankfurt ein Prozess gegen drei mutmaßliche Spione. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes Informationen über eine ukrainische Person gesammelt zu haben. In einer Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) hieß es damals: „Dazu kundschafteten sie am 19. Juni 2024 ein Café in Frankfurt am Main aus, in dem sich die Zielperson aufhalten sollte.“
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sollen die drei Männer im Auftrag des russischen Geheimdienstes gehandelt haben. Bei der überwachten Person handele es sich um einen kriegsversehrten ukrainischen Ex-Offizier. Bei den Angeklagten handelt es sich nach dem GBA um den Ukrainer Robert A., den Armenier Vardges I. und den Russen Arman S. Laut dpa habe der Armenier den Auftrag Anfang Mai 2024 erhalten und die anderen beiden Angeklagten angeheuert.

© Dirk Ostermeier
Rache als potenzieller Grund für Spionage-Aktion
Es stellt sich die Frage, warum der ukrainische Ex-Militär ein mögliches Ziel gewesen sein soll. Eine mögliche Erklärung: Rache. Denn wie die Tagesschau berichtet, steht der Ukrainer – als „Mikael“ benannt – im Verdacht, sich an Kriegsverbrechen beteiligt zu haben. „Laut Anklage hängen die Dinge so zusammen: Mikael hatte als Soldat in der Ukraine gegen die Russen gekämpft. Er soll auf einem Video zu sehen sein, in dem russische Soldaten hingerichtet werden, und es besteht der Verdacht, dass das ein Kriegsverbrechen war.“
Dieses Video hätte in Russland Empörung und Todesdrohungen hervorgerufen. „Dann aber verbreitete sich die Nachricht, Mikael sei im Krieg gefallen. Tatsächlich ist Mikael noch am Leben und hält sich in Deutschland versteckt. Davon erfuhr der Generalbundesanwalt, der ein Verfahren wegen des möglichen Kriegsverbrechens gegen ihn einleitete“, so die Tagesschau weiter.
Weitere Verhandlungstage geplant
Zu dem geplanten Treffen in dem Café am 19. Juni ist es nicht gekommen. Mikael, der für den ukrainischen Geheimdienst tätig gewesen sein soll, habe vorher die Polizei informiert. Das berichten mehrere Medienberichte übereinstimmend. Der Ukrainer sei zuvor von „Jaroslav“, seinem angeblich neuen Ansprechpartner beim Geheimdienst, kontaktiert worden, schreibt die Tagesschau. Dieser habe Mikael Beobachtungsaufträge und „eine großzügige Bezahlung“ angeboten und auf ein persönliches Treffen gedrängt. Da seine eigentlichen Vorgesetzten nichts von einem „Jaroslav“ wussten, habe sich der Ukrainer an die hessische Polizei gewandt.
Laut dpa geht das Gericht davon aus, dass die mutmaßliche Geheimdienstoperation Basis für weitere Aktionen – möglicherweise auch die Tötung des Mannes – hierzulande sei. Bis Ende Mai 2026 sind weitere Verhandlungstermine angesetzt. Den drei Verhafteten wird die Tätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Nach Paragraph 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB steht eine geheimdienstliche Agententätigkeit unter Strafe. In besonders schweren Fällen kann das bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedeuten.

Jannis Seelbach
Jahrgang 1999, Studium Journalismus & PR an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen. Seit April 2025 beim JOURNAL FRANKFURT.