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Im Bahnhofsviertel gibt es viele Festnahmen. © peter-juelich.com
Staatsanwaltschaft Frankfurt untätig nach Übergriffen von Polizei auf 4. Revier im Bahnhofsviertel
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat eine für sie peinliche Ermittlungspanne einräumen müssen: Eine Anzeige gegen Polizeibeamte wegen Nötigung und Beleidigung blieb elf Monate lang unbearbeitet. Herausgekommen war der Fauxpas erst auf mehrmalige Nachfrage der Frankfurter Rundschau.
Die FR hatte Hinweise darauf erhalten, dass es im Dezember 2024 eine Anzeige gegen Beamte des 4. Reviers gegeben hat. Sie sollen nach einer Festnahme eine gefesselte Person gequält und erniedrigt haben. Die Anzeige erfolgte aus den eigenen Reihen von einer Einheit außerhalb Frankfurts, die zur Unterstützung im Bahnhofsviertel eingesetzt war.
Interne Ermittlung der Polizei wurde sofort tätig
Auf Nachfrage der FR zu dem Vorgang hieß es Anfang Dezember 2025 zunächst, „dass der von Ihnen erwähnte Vorgang hier bekannt ist“. Es gehe „um Vorwürfe des nötigenden und herabwürdigenden Verhaltens von Polizeibeamten“. Auf die Nachfrage nach weiteren Details, unter anderem, gegen wie viele Personen sich die Ermittlungen richten, hieß es dann, es gehe um eine oder zwei Personen, die „namentlich noch nicht bekannt“ seien und sich womöglich „einer Nötigung und/oder Beleidigung strafbar gemacht haben“. Ungewöhnlich ist, dass ein Jahr später noch immer keine Namen der Beschuldigten ermittelt wurden, zumal die Anzeige ja aus den Reihen der Polizei selbst stammt. Erst auf neuerliche FR-Nachfrage zu diesen Umständen räumte die Staatsanwaltschaft eine Ermittlungspanne ein.
Demnach hatte die interne Ermittlung des Frankfurter Polizeipräsidiums unmittelbar nach Eingang der Anzeige am 9. Dezember 2024 ihre Arbeit aufgenommen und der Staatsanwaltschaft am 9. Januar 2025 jenen kleinen Personenkreis genannt, der zur fraglichen Zeit auf der Wache des 4. Reviers im Dienst war. „Sodann wurden ermittlungsfördernde Maßnahmen ergriffen, jedoch nicht in einem Maße, das der Sache angemessen gewesen wäre“, räumt die Staatsanwaltschaft in der Antwort an die FR ein und verrät: „Dieser Befund ist bereits Gegenstand einer internen Aufarbeitung, da dies nicht den Ermittlungsstandards der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main entspricht.“
Staatsanwaltschaft gelobt Besserung
Weiter heißt es: „Wir haben die Aufgabe, für die Gründlichkeit, Objektivität und Rechtmäßigkeit der Ermittlungen zu sorgen, was selbstverständlich die Ermittlungstätigkeiten der Polizei mit einschließt. Da, wo gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Verdacht der Begehung einer Straftat besteht, ermitteln wir unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend unvoreingenommen und allein dem Recht verpflichtet. Vor diesem Hintergrund bedauern wir sehr, dass es in diesem Fall zu vermeidbaren Verzögerungen gekommen ist.“ Der Sprecher der Staatsanwaltschaft gelobt aber Besserung: „Ich kann Ihnen versichern, dass seit Bekanntwerden des geschilderten Defizits umgehend die erforderlichen Ermittlungshandlungen angestoßen wurden, um den Vorfall mit der gebotenen Sorgfalt und in höchster Eile aufzuklären.“