Der Somalier Ahmed O., der den Behörden beim Messerangriff von Aschaffenburg bei der Suche nach dem Täter geholfen hatte und dafür eine staatliche Auszeichnung erhielt, muss Deutschland verlassen. Entsprechende Berichte unter anderem des Bayerischen Rundfunks und des Main-Echos bestätigte ein Sprecher der Regierung Unterfranken der ZEIT. Grund ist demnach, dass O. bereits in Italien als Flüchtling anerkannt wurde, in Deutschland jedoch keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat. 

Zuvor hatten der Bayerische Rundfunk und weitere Medien berichtet, O. habe trotz einer Arbeitserlaubnis keine Beschäftigung angetreten und auch keinen neuen Antrag auf Genehmigung einer Erwerbsfähigkeit gestellt. Ohne Arbeit bestehe für ihn jedoch keine Bleibeperspektive. 

Derzeit wird ihm demnach empfohlen, freiwillig nach Italien auszureisen. „Er ist angehalten, das Land zu verlassen“, sagte der Regierungssprecher der ZEIT. Verweigere O. die Ausreise nach Italien, „dann muss er damit rechnen, dass Zwangsmaßnahmen erhoben werden.“ Einen anstehenden Termin für eine Abschiebung bestätigte der Sprecher aber nicht.

O. hatte bei der tödlichen Messerattacke im Januar in Aschaffenburg den Angreifer am Tatort konfrontiert und anschließend zu Fuß verfolgt, wodurch er der Polizei bei der Festnahme des Angreifers half. Im Mai erhielt er mit weiteren Helferinnen und Helfern dafür von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine Auszeichnung. „Bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg“ habe O. „in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen“, teilte damals das bayerische Innenministerium mit. 

Asylantrag von O. bereits 2024 abgelehnt

Das Innenministerium dementierte damals zudem Berichte aus dem Frühjahr, wonach O. bis zum Sommer das Land verlassen müsse. Diese hätten auf einem „Missverständnis“ beruht. Das Ministerium verwies darauf, dass O. trotz seines bereits im Mai 2024 abgelehnten Asylantrags einen Duldungsstatus erhalten habe. Grund dafür sei vor allem, dass er ein wichtiger Zeuge im Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer von Aschaffenburg sei. Der Angreifer befindet sich nach einem Gerichtsbeschluss bis auf Weiteres in einer forensischen Psychiatrie, das Verfahren gegen ihn wurde beendet, womit auch der Anlass für die Duldung von O. entfiel.

O. hatte dem Bayerischen Rundfunk nach seiner Auszeichnung durch Söder gesagt, er wolle in Deutschland Arbeit suchen. Das habe er nicht getan, obwohl es ihm bereits im April genehmigt worden sei, berichtet der Sender nun unter Berufung auf das Innenministerium. Auch habe er keine Ausbildung angetreten. 

© Lea Dohle

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Zudem soll er nach Ministeriumsangaben „problematische Verhaltensweisen“ im Umgang mit staatlichen Stellen vorgewiesen haben und sei etwa gegenüber Mitarbeitern des Landratsamts und seiner Unterkunft aggressiv aufgetreten. Mindestens zweimal wurde er nach Angaben der Regierung Unterfranken verurteilt, in einem der Fälle wegen Schwarzfahrens. O. weist die Vorwürfe, er habe sich nicht um Arbeit bemüht, dem Main-Echo zufolge zurück: Es handle sich seitens der Behörden um eine „Ausrede“, um ihn „loszuwerden“, sagte er der Zeitung.