Der Unfall am Olgaeck im Mai hat Betroffenheit ausgelöst. Nun stellt sich heraus: Der Unfallfahrer hätte nicht fahren dürfen. Foto: SDMG
Nach dem tödlichen Unfall am Olgaeck im Mai hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Unfallfahrer erhoben. Das Ergebnis zweier Blutproben belastet den Fahrer schwer.
Drogen im Straßenverkehr – mit dem tödlichen Unfall am 2. Mai im Bereich Olgaeck in der Innenstadt könnte dieses Thema eine besonders dramatische Dimension bekommen. Denn die Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt bei ihrer Anklage gegen einen heute 43-Jährigen an, dass dieser zum Unfallzeitpunkt fahruntüchtig gewesen ist. Die Strafverfolger werfen dem Unfallfahrer fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Vorangegangen sei ein „Betäubungsmittel- und Arzneimittelkonsum“, wie es in einer Mitteilung formuliert wird. Doch was heißt Betäubungsmittel genau?
„Bei zwei Blutproben, die kurz nach der Tat entnommen wurden, sind im Blut des Angeschuldigten Cocain sowie das Kokainabbauprodukt Benzoylecgonin festgestellt worden“, antwortet Staatsanwaltssprecher Patrick Fähnle auf Anfrage unserer Zeitung. Weitere Auskünfte hierzu könnten mit Blick auf eine mögliche Hauptverhandlung beim Schöffengericht des Stuttgarter Amtsgerichts nicht erteilt werden.
Damit steht der 43-jährige unter dem Verdacht, als Kokainkonsument den schrecklichen Unfall an der Stadtbahn-Haltestelle Olgaeck verursacht zu haben, bei dem am 2. Mai gegen 17.50 Uhr eine 46-jährige Frau getötet und acht weitere Passanten schwer verletzt worden waren. Der Fahrer eines tonnenschweren Mercedes-G-Klasse-Wagens war in der Charlottenstraße (B 27) aus zunächst unklarer Ursache nach links von der Fahrbahn abgekommen und gegen das Geländer eines Fußgängerüberwegs am Mittelbahnsteig geprallt.
Anwalt: Am Unfalltag keine Drogen eingenommen
Der Rechtsanwalt des 43-Jährigen weist in einer Mitteilung darauf hin, dass keinesfalls wissenschaftlich gesichert sei, dass ein kausaler Zusammenhang mit dem Unfall bestehe. Man habe selbst ein unabhängiges Gutachten eingeholt. „Der Unfallfahrer hat am Unfalltag weder Medikamente noch Drogen eingenommen“, schreibt der Verteidiger in seiner Mitteilung. Es sei auch lediglich eine Restkonzentration von Substanzen festgestellt worden.
Ob der Konsum am Unfalltag selbst erfolgen muss, um eine Fahruntüchtigkeit auszulösen, dürfte wohl im Hauptverfahren des Amtsgerichts festgestellt werden müssen. Über die Eröffnung des Verfahrens und die Terminierung ist noch nicht entschieden. Bei einem Amtsgerichtsverfahren mit Schöffen können Strafen von mehr als zwei bis zu vier Jahren Haft drohen.