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Am Mittwoch entscheidet der Bundesfinanzhof über die Grundsteuer-Reform. Viele Hauseigentümer zahlen seit Januar deutlich mehr.

München – Die bundesweite Grundsteuerreform, die mit dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, sorgte bei vielen Hauseigentümern für Unmut. Die Finanzämter berechneten die Steuer neu – in vielen Fällen stieg sie. Teils verdoppelte sich die Grundsteuer. Mehrfach wurde gegen die Reform bereits Klage eingelegt. Am Mittwoch (10. Dezember) wird der Bundesfinanzhof in München verkünden, ob das Bundesmodell seine Rechtmäßigkeit hat.

Häuser Gerichtshammer Finanzamt GrundsteuerGrundsteuer: Der Bundesfinanzhof soll über die Rechtmäßigkeit des Bundesmodells entscheiden. © IMAGO / imagebroker / Sven Simon

Vor der Reform galt bei der Grundsteuer der sogenannte Einheitswert, wenn die Steuer berechnet wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass diese Werte veraltet seien und so wurden 2022 die Grundstücke neu bewertet. Vom Bundesfinanzministerium heißt es: „Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit den Jahren 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind.“

Bund der Steuerzahler unterstützt Kläger: Grundsteuer funktioniert „offensichtlich“ nicht

Das neue „Bundesmodell“ wird verwendet in: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Einzelne Bundesländer haben eigene Grundsteuergesetze erlassen. Bayern gehört zu den Ländern, die ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen haben. Aber auch gegen dieses laufen aktuell am Bundesfinanzhof Verfahren.

Die Finanzgerichte der Bundesländer haben die Neuberechnung bislang in verschiedenen Verfahren als verfassungsgemäß beurteilt. Kläger bekommen teilweise Unterstützung vom Bund der Steuerzahler. Von vornherein sei „offensichtlich“ gewesen sei, dass die neue Grundsteuer „so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, schreibt der Verein auf seiner Webseite.

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Im November hatte der zweite Senat des Bundesfinanzhofs, das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen, mündlich über drei Verfahren zum Grundsteuer-„Bundesmodell“ verhandelt. „In allen drei Verfahren ist insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des für Grundsteuerzwecke vorgesehenen pauschalierten Ertragswertverfahrens streitig“, heißt es auf der Website des Bundesfinanzhofes. Sollte der Bundesfinanzhof im Gegensatz zu den Finanzgerichten der Länder zu einem Urteil im Sinne der Kläger kommen, könnten Immobilieneigentümer profitieren. Sie könnten Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen und sich den laufenden Revisionen beim Bundesfinanzhof anzuschließen.

Ob sich der Bundesfinanzhof den Bedenken der Kläger anschließt, soll am Mittwoch gegen 9 Uhr verkündet werden. 2024 hatte der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren bereits Zweifel an der rechtmäßigen Berechnung der Bodenrichtwerte angemeldet. Dabei handelte es sich allerdings um Einzelfälle. Ein allgemein umfassendes Urteil zur Rechtmäßigkeit des Bundesmodells muss das Bundesverfassungsgericht treffen. (Quellen: Eigene Recherche, Bundesregierung, Bundesfinanzhof, Bund der Steuerzahler)