Sicherheit an Silvester

Nürnberg weitet Böllerverbotszonen aus

09.12.2025 – 13:12 UhrLesedauer: 2 Min.

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Verbotszone in der Nürnberger Innenstadt (Archivbild): Diese wurde nun erweitert. (Quelle: Imago/Ardan Fuessmann/imago)

Die Stadt Nürnberg erweitert zu Silvester das Böllerverbot. Grund dafür sind Vorfälle im vergangenen Jahr. Was jetzt neu ist – und was bei Verstößen droht.

In der Silvesternacht 2024 ist es in der Nürnberger Innenstadt zu gefährlichen Szenen gekommen. So wurden Böller in dichtem Gedränge und zwischen den denkmalgeschützten Gebäuden gezündet. Daraus zieht die Stadt Nürnberg nun Konsequenzen. Die Verantwortlichen erweitern die Böllerverbotszone.

Erstmals umfasst das Verbot auch den Jakobsplatz und den Bereich „Hinter den Fleischbänken“, wo sich jährlich Tausende zur Feuerzangenbowle versammeln. Laut der Stadt Nürnberg kam es dort zuletzt wiederholt zu gefährlichen Vorfällen. Robert Pollack vom städtischen Ordnungsamt spricht auf Nachfrage der Nürnberger t-online-Redaktion von „massivem Feuerwerksbeschuss“. So brannten etwa ein Balkon und Teile einer Wohnung, nachdem dort ein irregeleiteter Feuerwerkskörper gelandet war.

Was bislang schon galt: In der Silvesternacht zwischen 21 und 2 Uhr herrscht rund um die Kaiserburg ein Böllerverbot. Außerdem werden Feuerwerkskörper in großen Teilen der Innenstadt geahndet. Die Zone verläuft von der Lorenzkirche über die Museumsbrücke und den Hauptmarkt bis zur Burgstraße und schließt auch den Jakobsplatz ein.

Generell gilt im gesamten Stadtgebiet: Raketen oder Böller dürfen nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen gezündet werden. Zudem ist Böllern nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt: an Silvester und Neujahr.

Um die Verbote durchzusetzen, wird Nürnbergs Polizei auch in diesem Jahr verstärkt unterwegs sein. Die Zugänge zur Burg sollen mit Taschenkontrollen gesichert werden, zusätzlich werden Warnschilder angebracht. Wer dennoch Feuerwerk zündet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Das Böllerverbot ist laut Pollack ein Erfolg: „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern konnte in diesen Bereichen erheblich reguliert werden.“ Insbesondere, was die „Anzahl der Feuerwerkskörper“ als auch den „Beschuss auf Menschen und Gebäude“ betrifft.

Feuerwerksverbotszonen dürfen demnach nur dort eingerichtet werden, wo konkrete Gefahren bestehen: etwa durch Menschenansammlungen oder besonders brandgefährdete, denkmalgeschützte Gebäude. Allgemeine Anliegen wie Tierschutz oder Denkmalschutz reichen rechtlich nicht aus.

Hinzu kommt: Silvesterböller gelten laut Gesetz als Kategorie-2-Feuerwerk – demnach sei die damit verbundene Gefahr „gering“ und das Abbrennen in abgegrenzten Außenbereichen grundsätzlich erlaubt. Deshalb müssten für lokale Verbotszonen besondere Gefahrenlagen nachgewiesen werden, die über die gesetzlich angenommene Gefährdung hinausgehen.