Die neue Kalkulation wurde im Vorfeld erfolgreich mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt abgestimmt, heißt es in einer Mitteilung des Presseamts. Die Krankenkassen als Kostenträger hatten bereits im Vorfeld alle kalkulatorischen Grundlagen der Feuerwehr in einem intensiven und detaillierten Austausch bestätigt und der Gesamtkalkulation zugestimmt.
Neben Personalkosten und Kosten für Sach- und Dienstleistungen sind alle gesetzlichen Grundlagen für die korrekte Festsetzung von Rettungsdienstgebühren beachtet worden. So konnte die Verwaltung mit den Krankenkassen ein Einvernehmen über die kostendeckenden Gebührensätze erzielen.
„Ich bin den Fachleuten unserer Feuerwehr und unserem Gutachter Marvin Pötsch, der der Verfasser des maßgeblichen Kommentars ist, für ihren außerordentlichen Einsatz sehr dankbar, durch den es in den vergangenen Wochen gelungen ist, das sehr komplexe Thema der Rettungsdienstgebührenkalkulation in engem Zusammenspiel mit den Kostenträgern, die bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma zustimmen, so abzustimmen, dass die kalkulatorische Unterdeckung nivelliert werden konnte“, erklärte Stadtdirektor Matthias Nocke in seiner Funktion als Rettungsdienstdezernent.
Zur Absicherung der neuen Vorlage für den Rat hatte die Fachverwaltung die Expertise eines Sachverständigen und einer Fachkanzlei hinzugezogen. „Mit diesem geballten Erfahrungswissen und der Zustimmung der Krankenkassen legen wir der Politik eine solide basierte Satzung vor, die auch künftige Entwicklungen berücksichtigt. Auch für die gute fachliche Begleitung des Rechnungsprüfungsamtes bin ich dankbar“, betonte Nocke.
Die Kommunen rechnen die Einsätze ihrer Rettungsfahrzeuge mit den Kostenträgern pro Fahrt ab. Für die Fahrt eines Rettungswagens stellte die Stadt den Krankenkassen bisher 546 Euro in Rechnung. Für einen Rettungswagen, der mit einem Notarzt besetzt ist, waren es 994 Euro pro Fahrt.
Die neue Gebühr ab 1. Januar 2026 beträgt für einen Rettungswageneinsatz 699 Euro, für den Einsatz mit Notarzt 1197 Euro. Es werden außerdem anteilige Kosten für die Leitstelle sowie eine Kilometergebühr fällig.