Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenem Kraftfahrzeugrennen, fahrlässiger Körperverletzung, Kostenpflichtiger Inhalt unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde ein 24-Jähriger aus Mönchengladbach am Mittwoch, 10. Dezember, vom Schöffengericht des Amtsgerichts zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.