Ja, die Betreuerin wusste von den diversen Krankheiten von Anna F., ja, ihr war klar, dass sie geistig behindert ist und ja, sie traute ihr damals, am 6. September 2024, trotzdem zu, ein benzinbetriebenes Kart auf einer Kartbahn in Eupen unfallfrei steuern zu können. Eine für Außenstehende zunächst nur schwer nachvollziehbare Fehleinschätzung, die der heute 60 Jahre alten erfahrenen Betreuerin am 5. Mai einen Strafbefehl des Amtsgerichts Aachen eintrug: Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe, 40 Tagessätze zu je 30 Euro, also 1200 Euro. Kein geringer Betrag für jemanden, der vermutlich nicht zu den Spitzenverdienern der Republik gehört.