Massenhaft in Wohngebieten parkende Wohnmobile sorgen für viel Ärger. In den Fokus rücken jetzt auch dauerhaft abgestellte Kfz-Anhänger.
Dass der Bezirksbeirat Vaihingen etwas gegen in Wohngebieten parkende Camper und Wohnwagen unternehmen will, hat für viel Aufsehen in der Stadt gesorgt. Die Reaktionen auf die Berichterstattung unserer Zeitung in den sozialen Medien bestätigten auch, dass das Problem fast überall in Stuttgart existiert.
„Bei uns im Fasanenhof steht seit zwei Monaten ein Wohnwagen! Scheint niemand zu stören!“, betont etwa ein Leser. Ein anderer verweist darauf, dass „auch hier in Stuttgart-Hofen diese Wohnmobile und Wohnwagen ein Ärgernis sind, und man kaum noch als Anwohner einen Parkplatz bekommt.“
Roland Schmid, Fraktionssprecher der CDU im Bezirksbeirat Bad Cannstatt, macht seinerseits auf die Situation im Sommerrain aufmerksam. „Wir haben hier am Kleinen Ostring und an der Sommerrainstraße das gleiche Problem. Insbesondere der Kleine Ostring ist von Wohnmobilen und Wohnwagen, aber auch von LKW, Anhängern und ähnlichen Fahrzeugen zugeparkt, so dass man kaum mehr fahren kann“, sagt Schmid.
Auch der Bezirksbeirat Bad Cannstatt wehrt sich gegen illegale Parker
Das Gremiumsmitglied betont, dass der Cannstatter Bezirksbeirat in der Sache mehrfach Initiativen an die Stadtverwaltung adressiert habe. Eine vergleichbare Situation, so Schmid, gebe es auch in der Rommelstraße. Sie trennt die Reiterkaserne vom dortigen Weinbergabhang – „mit einem wunderschönen Blick auf Bad Cannstatt“, wie Schmid unterstreicht. Tatsächlich ist aktuell genau dieser Blick zumindest für Autofahrer durch eine Kette von kleinen und großen Firmenanhängern sowie abgekoppelten Wohnwagen verstellt. Wohnmobile scheinen hier nicht das Problem zu sein.
Abgekoppelte Anhänger dürfen nicht über zwei Wochen am selben Ort stehen
Zur Erinnerung: Wenn das Parken grundsätzlich erlaubt ist, dürfen Wohnmobile bis 7,5 Tonnen am Straßenrand dauerhaft abgestellt werden, selbst wenn ihre Halter gar nicht in der Nähe wohnen. Bei Anhängern verhält es sich anders: „Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass abgekoppelte Anhänger nicht länger als zwei Wochen am selben Ort stehen dürfen. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie entfernt werden, damit die Parkflächen wieder für andere Verkehrsteilnehmende zur Verfügung stehen“, stellt die Stadtverwaltung klar.
Parken in Anwohnergebieten, hier in Karlsruhe, sorgt immer wieder für Ärger. Foto: Uli Deck/dpa
Das zu kontrollieren, ist aufwendig: „Für eine Beanstandung reicht ein bloßer Verdacht nicht aus“, betont eine Sprecherin der Stadt. „Die unveränderte Standzeit von zwei Wochen muss gerichtsfest nachgewiesen werden können.“
Dafür protokollierten die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung zunächst die Anhänger vor Ort. Nach Ablauf der Frist erfolge eine erneute Kontrolle. Wird dabei festgestellt, dass der Anhänger die Zwei-Wochen-Grenze überschritten hat, wird ein Entfernungshinweis angebracht. Passiert dann immer noch nichts, werden Zwangsmittel angedroht und schließlich durchgesetzt, so die Stadt.
Länger parken als erlaubt wird mit 20 Euro bestraft
Genau das geschah letztes Jahr 483 Mal in Stuttgart. 2025 seien es bislang 451 Verfahren wegen Verstößen gegen die zulässige Parkdauer von abgekoppelten Anhängern gewesen. Die Höhe der Geldbuße für dieses Vergehen ist mit 20 Euro allerdings nicht allzu abschreckend.
Für den Kleinen Ostring plant die Stadt aktuell Maßnahmen, um dort die bestehende Parkraum- und Fußgängersituation zu verbessern. Mangels finanzieller Mittel liege aber noch kein konkreter Zeitplan für eine Umsetzung vor. Anwohnerparken im Sommerrain, das auch das Problem der zweckentfremdeten Parkplätze lösen würde, lehnte indes der Bezirksbeirat selbst ab.
Die Stadt bezeichnet den Bereich im Sommerrain als „einen besonderen Schwerpunkt in Bezug auf geparkte Kraftfahrzeuganhänger“. Beschwerden gebe es ansonsten im Stadtgebiet vor allem „im Einzugsbereich von Gewerbegebieten, wie zum Beispiel Am Wammeskopf in Stammheim“.