Index des Kinderhilfswerks
Hamburg glänzt bei Kinderrechten – eine Schwäche bleibt
11.12.2025 – 11:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Kinder halten sich an den Händen: Beim Thema Kinderrechte zählt Hamburg laut Kinderhilfswerk bundesweit zur Spitzengruppe. (Quelle: IMAGO/ Shotshop)
In der aktuellen Bewertung des Deutschen Kinderhilfswerks erreicht Hamburg eine Spitzenposition beim Kinderrechte-Index 2025. Doch eine Schwachstelle bleibt.
Seit 33 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Doch nach Einschätzung des Kinderhilfswerks wird sie bundesweit noch immer unterschiedlich umgesetzt. Hamburg schneidet im aktuellen „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerks gut ab.
Die Hansestadt erreichte in der bundesweiten Bewertung eine Spitzenposition und verbesserte damit ihre Leistung im Vergleich zum ersten Index deutlich. Vor allem in drei Bereichen sticht Hamburg heraus.
Die Experten bewerteten Hamburgs Engagement in drei Kernbereichen besonders positiv: dem Recht auf Beteiligung, dem Recht auf Bildung sowie dem Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung. Auch die Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben hoben sie hervor.
Vizepräsidentin des Kinderhilfswerks, Anne Lütkes, betonte: „Besonders hervorzuheben sind etwa die verpflichtenden Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf Bezirksebene bei allen Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren.“
Hamburg kann auch mit dem gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf inklusive Schulbildung sowie mit vergleichsweise hohen Investitionen in die Schulen punkten. Lütkes verwies zudem auf die Bedeutung des im vergangenen Jahr verabschiedeten „Rahmenkonzepts Kinder- und Jugendkultur“. Auch die Zufriedenheit von Kindern und Jugendlichen mit den kulturellen Angeboten falle in Hamburg überdurchschnittlich aus.
„Wir hoffen sehr, dass Hamburg den Kinderrechte-Index 2025 zum Anlass nimmt, seine kinderrechtlichen Bemühungen weiter zu verstärken“, sagte Lütkes. Aus ihrer Sicht besteht primär bei der Bekämpfung von Kinderarmut noch erheblicher Handlungsbedarf.
„Das gilt auch für den Aufbau und die Verstetigung kommunaler Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut sowie bei den finanziellen Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung und für die Jugendarbeit insgesamt“, führt Lütkes aus.
Der „Kinderrechte-Index“ entstand 2019 zum ersten Mal. Er bewertet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den deutschen Bundesländern. Neben Hamburg schnitten auch Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Thüringen überdurchschnittlich ab.
