Am Mannheimer Landgericht wird die Psyche des Amokfahrers unter Ausschluss der Öffentlichkeit beleuchtet. Daran ändert auch ein kurz zuvor eingereichtes Schreiben nichts.

Dass die Öffentlichkeit Saal 1 am Mannheimer Landgericht nach nur wenigen Minuten verlassen muss, war absehbar. Und doch gibt es am neunten Verhandlungstag eine ungewöhnliche Wendung in dem Verfahren.

Im Prozess um die Mannheimer Amokfahrt, bei der am Rosenmontag ein 40-jähriger

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