Bei einer in Aachen gefundenen Kandagans ist das hochpathogene Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen worden. Das bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, wie die Städteregion Aachen am Donnerstagabend mitteilte. Es handelt sich um den ersten dokumentierten Fall bei einem Wildvogel in der gesamten Städteregion.
Trotz des Befundes hält das Veterinäramt der Städteregion eine flächendeckende Stallpflicht aktuell nicht für notwendig. Es handele sich um einen Einzelfall, zudem seien die meisten Wasservögel inzwischen in ihre Winterquartiere gezogen. In den vergangenen Tagen seien zudem keine weiteren toten Tiere gefunden worden, die hätten untersucht werden können, so die Städteregion. „Das Geschehen wird weiter beobachtet und den aktuellen Entwicklungen angepasst – auch in Absprache mit den Nachbarkreisen“, teilt die Behörde mit.
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Die Städteregion bittet zudem die Bevölkerung, verendete Zug-, Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt per E-Mail an vetamt@staedteregion-aachen.de zu melden. Hinweise sollten den genauen Fundort, möglichst mit GPS-Daten, die Vogelart sowie eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen enthalten. Tote oder kranke Wildvögel sollten generell nicht berührt oder mitgenommen werden.
Bei verendeten Singvögeln wie Spatzen, Amseln oder Tauben besteht laut Veterinäramt kein Verdacht auf Vogelgrippe. Sie könnten in der Natur verbleiben oder – auf Privatgrundstücken – unter Beachtung hygienischer Maßnahmen im Restmüll entsorgt werden.
Europaweit und in vielen Regionen Deutschlands breitet sich die Vogelgrippe seit Wochen stark aus. Für Menschen gilt das Ansteckungsrisiko weiterhin als gering. Für Haus- und Wassergeflügel ist das Virus jedoch hoch ansteckend und meist tödlich, weshalb Schutzmaßnahmen für Bestände wichtig bleiben.
Generell müssen Geflügelhalter ihre Tiere unabhängig von der Anzahl beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW anmelden. Informationen und Formulare sind auf der Website der Städteregion abrufbar. Alle relevanten Informationen zur Geflügelpest gibt es tagesaktuell beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW.
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