Gleich an zwei Tagen hintereinander wurden im November bei Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Kurt-Schumacher-Straße zwei Fahrzeuge erfasst, die die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten haben, wie die Stadt mitteilt.
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Das erste Fahrzeug wies nach Toleranzabzug eine Geschwindigkeit von 151 km/h auf und fuhr damit 101 km/h zu schnell. Auch das am darauffolgenden Tag erfasste Fahrzeug überschritt, mit einer Geschwindigkeit von 133 km/h, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 83 km/h.
Die beiden Fahrzeugführer erwartet jeweils ein dreimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro zuzüglich Auslagen und Gebühren.