Verbraucherzentrale fordert Mindestmengen-Regel

Rein rechtlich ist dies laut Verbraucherzentrale legal. So seien bei einem Kilogramm angegebener Füllmenge zwar bis zu 15 Gramm Unterfüllung erlaubt. „Doch das sogenannte Mittelwertprinzip erlaubt Unterfüllungen nur dann, wenn diese durch überfüllte Packungen derselben Charge ausgeglichen werden“, klärt der Verein auf. Im Test seien jedoch nur zwei Packungen überfüllt gewesen. Die Verbraucherzentrale fordert daher, künftig das Mindestmengenprinzip anzuwenden.

Auch die Füllmenge anderer Lebensmittel wurde untersucht. Unterfüllungen traten demnach auch bei Mehl und Kartoffeln auf. Untersucht wurden insgesamt 736 Produkte, bei 57 wurde eine zu geringe Füllmenge festgestellt. Positiv schnitten bei der Marktstichprobe frische Heidelbeeren, ganze Mandeln und Frischkäse ab.