Rieth: Organisationsentwicklungsprozess im Bischöflichen Ordinariat

Die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, verwies auf den Organisationsentwicklungsprozess (OE-Prozess), der Ende 2024 im Bischöflichen Ordinariat begonnen wurde: „Der Prozess soll dazu beitragen, unter Berücksichtigung knapper werdender ökonomischer Ressourcen die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des Bistums nachhaltig zu stärken.“ Und weiter: „Es geht um Kulturveränderung und die Veränderung von ,Glaubenssätzenʼ. Ziel ist es, die Organisation flexibel und anpassungsfähig für die Zukunft zu machen und eine Neubestimmung dessen zu erarbeiten, was wir unter den Kernaufträgen von Kirche verstehen. Dabei ist die Frage leitend: Wie können diese Kernaufträge auch in Zukunft durch das Ordinariat ermöglicht werden.“ Mit der Implementierung von ersten Maßnahmen im OE-Prozess solle im Jahr 2026 begonnen werden, sagte Rieth.

Stichwort: Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und nimmt den von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den neuen Statuten aus dem Jahr 2024 unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, die Bevollmächtigte als seine Stellvertreterin sowie der Generalvikar und jeweils drei Vertreter aus den vier Bistumsregionen Oberhessen, Mainlinie, Rheinhessen und Südhessen als Vertreter der Kirchengemeinden. Neu ist im Statut des Kirchensteuerrates außerdem, dass aus den drei Kirchorten „Caritas“, „Schule“ und „Kindertagesstätten“ jeweils zwei Ehrenamtliche Mitglied des Rates sind. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und zwei Vertreter aus der Konferenz der Leiter der Pastoralräume und neuen Pfarreien sowie vier Mitglieder des Rates der Katholikinnen und Katholiken. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl.