Kiel. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wandte sich der Kieler Rechtsanwalt Stefan Rogacki im Oktober an Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. Die Kritik des Anwalts richtete sich gegen die Ausländerbehörde der Stadt. Er wirft den Abteilungen für Zuwanderung und Einbürgerung zu lange Bearbeitungszeiten und Untätigkeit vor.
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Schon im Jahr 2023 stand die Ausländerbehörde der Stadt Kiel in der Kritik. Damals ging es um zahlreiche Mängel, darunter rechtlich zweifelhafte Entscheidungen, schlechte Aktenführung und lückenhafte Dokumentationen. Die Beanstandungen kamen unter anderem vom städtischen Rechnungsprüfungsamt. Nun kündigte das Amt für das erste Quartal 2026 eine Nachprüfung an.
Der Anwalt wartete sieben Monate auf Akteneinsicht, dann reichte er die Untätigkeitsklage ein
Bei der Beschwerde des Kieler Anwalts Rogacki ging es darum, dass die Ausländerbehörde die Anliegen mehrerer seiner Mandanten monatelang nicht bearbeitet hatte. In einem Fall habe er sieben Monate auf Akteneinsicht gewartet. In mindestens sieben weiteren Fällen habe die Ausländerbehörde mehr als drei Monate mit der Beantwortung von Anträgen auf sich warten lassen.
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„Darüber bin ich verärgert“, sagt Rogacki. Im Namen eines Mandanten schrieb er nicht nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den obersten Dienstherrn Kämpfer, sondern erhob beim Verwaltungsgericht in Schleswig auch Klage wegen Untätigkeit gegen die Stadt.
Aus Sicht von Rogacki sind seine aktuellen Fälle nur einige Beispiele dafür, wie langsam die Zuwanderungsabteilung der Landeshauptstadt arbeitet: „Meiner Erfahrung nach dauert die Akteneinsicht derzeit länger als vor zwei, drei Jahren.“ Dies liege zum Teil daran, dass die Akten zur Digitalisierung gegeben werden, vermutet Rogacki.
Zugleich „sind die Sachentscheidungen sicherlich nicht zügiger geworden“, stellt er fest. „Das wundert mich, da bekanntermaßen die Mitarbeiterzahl der Stadt Kiel stark gestiegen ist“. In der Tat ist die Anzahl von 1500 städtischen Mitarbeitern im Jahr 2015 auf 5118 Planstellen im Jahr 2025 gewachsen. Zuletzt allerdings mit einer leicht sinkenden Tendenz.
Es habe einen unrechtsmäßigen Abschiebeversuch gegeben
Bei dem Fall, auf den sich die Dienstaufsichtsbeschwerde maßgeblich bezieht, habe ihm die Zuwanderungsabteilung nicht nur über sieben Monate keine Akteneinsicht gewährt, sondern in dieser Zeit einen weiteren für seinen Mandanten folgenschweren Fehler gemacht, berichtet Rogacki. Der Mann, ein 22-jähriger irakischer Kurde, hatte nachts Besuch von der Polizei. Dies sei ein fragwürdiger Abschiebeversuch gewesen, erklärt der Anwalt.
Hintergrund: Der Iraker sei zwar ausreisepflichtig, habe aber eine Arbeitserlaubnis, arbeite in einem Kieler Imbiss und verdiene sich so seinen Lebensunterhalt. Für ihn sei eine Beschäftigungsduldung beantragt, die ihm ein Bleiberecht für 30 Monate und die Perspektive für eine feste Aufenthaltserlaubnis biete. Bevor die Behörden den Mann abschieben dürften, müssten sie über den Antrag entscheiden, erklärt der Jurist.
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Er wundere sich, sagt er, dass die Bundesregierung, die bekanntlich eine Begrenzung der Zuwanderung anstrebt, diesen Paragrafen 60d des Aufenthaltsgesetzes nicht längst abgeschafft habe. Rogacki: „Auch ich habe Zweifel, ob die Regelung richtig ist, aber sie ist geltendes Recht.“
Für den Anwalt „entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung angehalten ist, mehr Abschiebungen zu realisieren“. Er deutet auf ein Behördenschreiben im Fall des irakischen Kurden, aus dem hervorgeht, dass der Vorgang an die „Abteilung Reiseorganisation“ übergeben wird. Der harmlose Name täusche, die Abteilung befasse sich mit der Organisation von Abschiebungen.
Bei vielen seiner Mandanten gehe es aber nicht um das Aufenthaltsrecht, sondern um die Einbürgerung. „Ein Großteil der Mandanten kommt zu mir, nachdem sie einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und über ein Jahr lang keine Antwort von der Stadt bekommen hatten. Viele haben noch nicht mal eine Eingangsbestätigung oder ein Aktenzeichen bekommen. Sie holen sich juristischen Rat, weil sie allein mit ihren Anträgen nicht weiterkommen.“ Ohne eine Eingangsbestätigung kann eine Verzögerung nicht belegt und damit die Bearbeitung nicht vor Gericht eingeklagt werden.
Die Stadt will sich „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht äußern, sagte Sprecherin Kerstin Graupner auf Anfrage. Nur so viel: „Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde zurückgewiesen.“
Ganz vergeblich war sie aber offenbar nicht: „Die Beschwerde hat vielleicht schon etwas bewirkt“, überlegt Rogacki. Denn nach langem Nichtstun habe die Zuwanderungsabteilung ihm inzwischen in einige Fällen Antworten geschickt. Auch die Untätigkeitsklage musste vom Gericht nicht weiterverfolgt werden, da die Ausländerbehörde plötzlich schnell reagierte und dem Anwalt Einsicht in die Akten gewährte.
KN