Verbesserte Fahrzeugkonstruktion und Verwendung von Recyclingmaterialien

 

Gemäß dem vereinbarten Entwurf sollen alle neuen Fahrzeuge so konstruiert sein, dass die Demontage möglichst vieler Teile und Komponenten durch autorisierte Entsorgungsbetriebe problemlos möglich ist.

 

Die Gesetzgeber einigten sich darauf, dass der in jedem neuen Fahrzeugtyp verwendete Kunststoff innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Regelungen mindestens 15 % und innerhalb von zehn Jahren 25 % Recyclingkunststoff enthalten soll. 20 % dieser Zielvorgaben sollen durch die Verwendung von Kunststoffen erreicht werden, die aus Altfahrzeugen oder aus während der Nutzungsphase ausgebauten Fahrzeugteilen recycelt werden („geschlossener Kreislauf“).

 

Sie vereinbarten außerdem, dass die Kommission nach Abschluss von Machbarkeitsstudien (zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung) Zielvorgaben für recycelten Stahl und Aluminium einführen sollte. Die Machbarkeit der Einführung zusätzlicher Zielvorgaben für recycelte kritische Rohstoffe soll ebenfalls geprüft werden.

 

Eigentumsübertragung von Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der EU

 

Die Vereinbarung enthält eine Reihe von Anforderungen für die Übertragung des Eigentums an Gebrauchtfahrzeugen, ohne die Bürger unnötig zu belasten. Die erforderlichen Unterlagen beim Verkauf eines Fahrzeugs durch einen Wirtschaftsteilnehmer an eine natürliche oder juristische Person bestehen entweder aus einer Bescheinigung, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt, oder einer gültigen Verkehrssicherheitsbescheinigung.

Eine natürliche Person muss diese Unterlagen nur dann vorlegen, wenn das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert wird oder der Verkauf ausschließlich online abgewickelt wird.

 

Strengere Regeln für Entsorgung am Lebensende und bessere Durchsetzung

 

Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen hätten die Hersteller eine erweiterte Herstellerverantwortung tragen müssen, d. h. sie müssten die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Fahrzeugen übernehmen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.

 

Für die obligatorische Entfernung bestimmter Teile und Komponenten sowie von Flüssigkeiten und Gefahrstoffen vor dem Schreddern oder Verdichten würden spezifische Anforderungen gelten. Die nationalen Behörden wären verpflichtet, Inspektionsstrategien zur Aufdeckung illegaler Aktivitäten bei der Sammlung, Aufbereitung und dem Export von Altfahrzeugen zu entwickeln.

 

Verschärfung der Ausfuhrbestimmungen für gebrauchte Fahrzeuge

 

Um die illegale Behandlung und Ausfuhr von Altfahrzeugen zu verhindern und das Problem der „verschwundenen Fahrzeuge“ anzugehen, einigten sich die Verhandlungsführer auf ein Ausfuhrverbot für nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge (gültig fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung). Die Vereinbarung präzisiert die Kriterien nach denen ein Gebrauchtfahrzeug als Altfahrzeug gilt, sowie die erforderlichen Dokumente für die Zollbehörden.

 

Zitat

 

Die Ko-Berichterstatter Jens Gieseke (EVP, DE) vom Umweltausschuss und Paulius Saudargas (EVP, LT) vom Binnenmarktausschuss erklärten: „Wir unternehmen wichtige Schritte, um den Übergang der Automobilbranche zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Wir fördern die Ressourcensicherheit, schützen die Umwelt und gewährleisten Nachhaltigkeit. Um die Branche nicht zu überlasten, haben wir realistische Ziele festgelegt und für weniger Bürokratie und einen faireren Wettbewerb gesorgt.“

 

Nächste Schritte zur Nachhaltigkeit in der Autobranche

 

Die vorläufige Vereinbarung muss sowohl vom Parlament als auch vom Rat genehmigt werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können.

 

Hintergrund

 

Am 13. Juli 2023 legte die Kommission eine neue Verordnung über Kreislaufwirtschaftsanforderungen für die Fahrzeugkonstruktion und ein verbessertes Management von Altfahrzeugen vor, die mit den Zielen des Europäischen Green Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Einklang steht . Allein im Jahr 2023 wurden EU-weit 14,8 Millionen  neue Autos hergestellt, während 12,4 Millionen Fahrzeuge insgesamt neu zugelassen wurden. Auf den Straßen der EU sind sage und schreibe 285,6 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs, und jährlich erreichen mindestens rund 6,5 Millionen Autos das Ende ihrer Nutzungsdauer.