Kostenfrei bis 05:00 Uhr lesen
Schläge, Tritte, Messerstiche
Kostenpflichtig
Kostenpflichtig
Blutige Geburtstagsfeier in Kiel: Doch kein Prozess gegen Mitglieder von Großfamilie Miri
Nach Ermittlungen und einer Anklage gegen drei junge Mitglieder der bekannten Großfamilie Miri kommt es in Kiel doch nicht zu einem Prozess. So begründet das Amtsgericht Kiel diesen Schritt.
Kiel. Sie waren von der Staatsanwaltschaft Kiel wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Doch nun ist klar: Am Amtsgericht Kiel wird es nicht zum Prozess gegen drei junge Mitglieder der bekannten Großfamilie Miri kommen. Auslöser von Ermittlungen und Anklage war eine blutige Eskalation auf einer Geburtstagsfeier im Dezember 2023 in und vor einem Vereinsheim an der Moorteichwiese in Kiel.
Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Die drei Miris sollen als Teil einer fünfköpfigen Gruppe von 17- bis 18-Jährigen ungebeten auf der Feier erschienen sein. Als sie nicht gehen wollten, kam es zu Schlägen, Tritten und Messerstichen.
Amtsgericht Kiel: Dem Angeklagten kann keine konkrete Tat zugeordnet werden
Die zuständige Richterin am Amtsgericht Kiel hat jedoch auf Grundlage der Ermittlungsakten entschieden, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Ein Prozess ist damit vom Tisch.
Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Demnach sei es zwar wahrscheinlich, dass die Angeklagten vor Ort und an der Auseinandersetzung beteiligt waren sowie die Schnittverletzungen anderer Geburtstagsgäste aus der fünfköpfigen Gruppe heraus verursacht wurden. Doch keinem der Angeklagten sei eine konkrete Tathandlung zuzuordnen.
Eine solche ist bei einer gefährlichen Körperverletzung zwingend erforderlich – im Gegensatz zum Beispiel zu einer Schlägerei oder einem Angriff, bei dem eine schwere Körperverletzung verursacht wurde. Hier reicht die Beteiligung für eine mögliche Verurteilung aus.
Auch die Zeugenaussagen der weiteren Partygäste waren offenbar nicht eindeutig genug. Das Geschehen im Dezember 2023 hatte sich kurz vor Mitternacht in der Dunkelheit draußen vor dem Vereinsheim innerhalb eines kurzen Zeitraums abgespielt.
Damit ist das juristische Nachspiel der Geschehnisse auf der Geburtstagsfeier an der Kieler Moorteichwiese überwiegend abgeschlossen. Ein mittlerweile 20-Jähriger aus Kiel, der auch zur fünfköpfigen Gruppe gehört haben soll, war vor einigen Wochen am Amtsgericht wegen mangelnder Beweise freigesprochen worden.
Ein zum Tatzeitpunkt 17-Jähriger hingegen wurde in nicht-öffentlicher Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Den Schuldspruch gab es auch für weitere Delikte, unter anderem räuberische Erpressung sowie eine weitere gefährliche Körperverletzung.
Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
In eine Jugendanstalt muss der Verurteilte dennoch nicht. Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe wurde für zwei Jahre ausgesetzt.
KN