Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) reformiert seine Tarife weiter. Teil zwei der Umstrukturierung greift zum Jahreswechsel. Den ersten Schritt war der VRR bereits im März gegangen. Einige Ticketvarianten waren entfallen, um das System zu vereinfachen. Kostenpflichtiger Inhalt Seitdem gibt es zum Beispiel keine Kurzstrecke mehr.
Zum 1. Januar gibt es nun weitere Veränderungen, Kostenpflichtiger Inhalt so fällt zum Beispiel der Zwei-Waben-Tarif weg, was kurze Fahrten über Stadtgrenzen deutlich teurer machen kann. Zudem steigen die Preise, laut VRR um durchschnittlich 4,9 Prozent. Konkret heißt das beispielsweise: Beim Einzelticket geht es in Preisstufe A von 3,60 auf 3,80 rauf, bei B von 7,40 auf 7,80. Kinder zahlen 2,10 statt zwei Euro. Beim 24-Stunden-Ticket steigt der Preis von 7,60 auf 8,80 Euro. Ein Fahrrad kostet 4,60 statt 4,40 Euro. Für das Ticket 2000 (A) sind künftig 119,20 statt 109,50 fällig. Stabil bleiben dagegen die Preise bei App-Buchungen über Eezy.
Die neuen Preise haben auch Folgen für bereits gekaufte Tickets. Die Rheinbahn teilt nun mit, dass bei Fahrkarten aus Papier zwei Möglichkeiten bestehen. Die erste Option ist, dass die Tickets bis Ende März genutzt werden. (Das gilt für Einzel-, 4er-, 24-Stunden-, Fahrrad- und Zusatz-Tickets.)
Die bereits gekauften Tickets können allerdings auch gegen neue eingetauscht werden. Möglich ist das in allen Kunden-Centern und bei vielen Vertriebspartnern, sogar bis 31. Dezember 2028. Zu zahlen ist dann lediglich der Differenzbetrag.
Anders ist die Lage bei digitalen, in der App gekauften Tickets: Einzel-Tickets, Zusatz-Tickets und 24-Stunden-Tickets können die Fahrgäste zum gewählten Gültigkeitsbeginn abfahren. Offene Fahrten von digitalen 4er- und 10er-Tickets wiederum müssen bis spätestens 31. Dezember genutzt werden. Hintergrund: Diese Varianten sind seit der VRR-Tarifreform im März nicht mehr im Angebot.