Vor sechs Wochen hat Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eine frohe Botschaft verkündet für Mieter von städtischen Wohnungen im Hasenbergl. Da sich bestätigt habe, dass etlichen Mietparteien viel zu hohe Heizkosten für die Jahre 2022 und 2023 berechnet worden seien, versprach er eine Korrektur der Abrechnungen sowie Rückzahlungen – und zwar „zügig und unbürokratisch“. Als Aufsichtsratsvorsitzender der städtischen Tochtergesellschaft „Münchner Wohnen“ (MW)  habe er veranlasst, „die sich aus diesen Fehlberechnungen ergebenden Guthaben sofort an die Mieterinnen und Mieter zurückzuzahlen“.

Forscht man in diesen Tagen bei der „Münchner Wohnen“ nach, ob das noch etwas wird mit einer schönen Weihnachtsbescherung für die betroffenen Mietparteien, erhält man seltsam vage Auskünfte. Zum Beispiel auf die Fragen, wie vielen Mietern das Unternehmen etwas zurückzahlen muss und auf welche Höhe sich die Beträge summieren. „Belastbare Zahlen zur Thematik ermitteln wir derzeit, dem möchten wir nicht vorgreifen“, lässt die MW da nur wissen. Glaubt man den Angaben, hat sie noch nicht einmal ermittelt, in wie vielen Häusern es zu den ungewöhnlich hohen Heizkostenzahlungen gekommen ist. „Es handelt sich um eine Wirtschaftseinheit mit 25 Eingängen (mehrerer teilweise zusammenhängender Gebäude)“, heißt es verschwommen.

Diese ausweichenden Antworten sind umso verwunderlicher, als der Ortsverband München Nord der Partei Die Linke bereits im Juli eine genaue Zahl von 338 Wohnungen in Gebäuden zwischen Winterstein- und Fortnerstraße genannt hatte. Dort waren die exorbitant hohen Heizkosten in Rechnung gestellt worden, in Einzelfällen bis zu 12 000 Euro für ein Jahr, wie der Linken-Politiker Christian Schwarzenberger und sein Team bei einer Pressekonferenz dargelegt hatten.

Als Ursache für den außerordentlichen Energieverbrauch hatten sie ungedämmte Rohrleitungen in Kombination mit stark gedämmten Außenwänden recherchiert. OB Reiter (SPD) hatte in seinem Schreiben von Anfang November bestätigt, dass wegen des Wärmeverlustes im installierten Einrohr-Heizsystem „die wohnungsgenaue Zuordnung der Verbräuche und damit der Kosten nicht vernünftig lösbar“ sei.

In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag hatte der Münchner Mieterverein das Problem anschaulich erklärt: „Oftmals bezahlen Mieter von Wohnungen in oberen Stockwerken sehr viel für die Heizung, obwohl es bei ihnen gar nicht sonderlich warm wird. Bei Mietern unterer Wohnungen wird es oftmals auch sehr warm, ohne dass die Heizung ganz aufgedreht wird, weil die Rohre die Wärme abgeben. Die Messegeräte zeigen aber kaum Energieverbrauch.“

Die Konsequenz: Rückwirkend für 2022 und 2023 sowie künftig ab den Abrechnungen für 2024 würden die Heizkosten nicht nach Verbrauch, sondern nach Fläche der Wohnung ermittelt. „Das ist eine faire Lösung für die Mieter“, fand Monika Schmid-Balzert, die stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins. Die zugrundeliegende Arbeit der Partei Die Linke hatten weder OB noch Mieterverein gewürdigt.

Verwunderlich ist in dieser Angelegenheit auch, dass man nun nicht von der „Münchner Wohnen“, sondern wiederum von den Kommunalpolitikern der Linken erfährt, dass bereits die ersten Schreiben über korrigierte Heizkostenabrechnungen bei Mietern eingetroffen sind. Die frohe Botschaft: Zwischen 4000 und 11 000 Euro würden in den bisher bekannten Fällen gutgeschrieben. Allerdings irritiert, dass keine Erklärung beiliegt, wie die „Münchner Wohnen“ auf die Zahlen kommt, wie sie also die Heizkosten neu berechnet hat. Eine Kontrolle, ob alles seine Richtigkeit hat, ist also nicht möglich.

Mancher Mieter muss weit aufdrehen, und es wird doch nicht warm.Mancher Mieter muss weit aufdrehen, und es wird doch nicht warm. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Die MW verweist auf „ein gesondertes Schreiben mit der Korrektur der Abrechnungsergebnisse für die Jahre 2022 und 2023“. Warum das nicht gleich mitgeliefert wurde, bleibt offen. Dabei dürfte die Neuberechnung vor allem diejenigen Mietparteien interessieren, die keine Rückerstattung in Aussicht gestellt bekommen haben. Denn in manchen Fällen kam das Unternehmen zum Ergebnis, dass es von den Mieterinnen beziehungsweise Mietern noch etwas zu bekommen hätte. Aber auf die Eintreibung dieser Forderungen verzichte man, teilte die MW mit.

Das hatte freilich schon der Münchner Mieterverein Anfang November versprochen, nach diversen Gesprächen: „Eventuelle Nachforderungen aus dieser Umstellung gibt die Münchner Wohnen nicht an die Mietenden weiter“, hieß es in der Mitteilung.

In der wies der Mieterverein im Übrigen auch darauf hin, dass Mieter die Heizungs- und Warmwasserkosten laut Gesetz um 15 Prozent kürzen dürften, wenn diese nicht verbrauchsabhängig abgerechnet würden – wie es nun ja der Fall ist. Man habe vereinbart, dass die MW dieses Recht „nun den Mietern der betroffenen Gebäude pauschal“ gewähre.

Fragt man bei der „Münchner Wohnen“ nach, heißt es freilich, dass bei der 15-Prozent-Kürzung nur Mietparteien berücksichtigt werden, die zuvor einen rechtswirksamen Widerspruch gegen die Abrechnungen eingelegt haben. Dafür, dass OB Reiter das Unternehmen seinerzeit aufgefordert hatte, „alle offenen Fragen zu den Nebenkostenabrechnungen schnellstmöglich zu klären“, stehen nach sechs Wochen immer noch viele Antworten aus.