Der Einspruch von Lok Leipzig hatte Erfolg.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am DFB-Campus in Frankfurt am Main unter der Leitung von Torsten Becker, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, am Dienstag drei Stunden lang über den Einspruch des Regionalliga-Spitzenreiters verhandelt.

Schalke-Spieler im DFB-Pokal rassistisch beleidigt

Der Klub wurde am 4. November 2025 im Einzelrichterverfahren wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Spiel des DFB-Pokals gegen Schalke 04 (0:1 nach Verlängerung) zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Zudem wurde Lok auferlegt, ein Heimspiel im DFB-Vereinspokal unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Grund waren mehrfache rassistische und beleidigende Äußerungen aus dem Leipziger Zuschauerbereich gegenüber Schalkes Spieler Christopher Antwi-Adjei.

Die Strafe wurde nun auf 24.000 Euro abgemildert. Davon können 8000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwendet werden. Der Teilausschluss (betrifft die Blöcke 1 bis 6 des Dammsitzes) bleibt zwar bestehen, wurde aber bis 2030 zur Bewährung ausgesetzt.

Mehr zum Thema

Lok-Geschäftsführer Martin Mieth, der mit Sicherheitschef Andreas Gartner und Präsidiumsmitglied Tommy Militzer (beide als Zeuge) vor Ort war, sagte hinterher: „Wir konnten einen größeren finanziellen Schaden von Lok abwenden und sind daher zufrieden mit dem Urteil. Aber es erhöht natürlich die Verantwortung jedes einzelnen Fans, sich ordentlich zu benehmen und alles zu unterlassen, was dem Klub schadet. Das muss in alle Köpfe hinein.“

Heftige Szenen in Italien: Fußball-Fans fackeln Autos ab

Quelle: X: @tancredipalmeri15.12.2025