Revision


Mahdi B. stirbt in Rickenbach, seine Leiche wird zerstückelt im Rhein gefunden. Warum Rassismus und Heimtücke jetzt im Zentrum der BGH-Verhandlung stehen.

 

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Der 58-jährige Patrick E. soll den 38-...B. nach einem Streit erschossen haben.  | Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)

Der 58-jährige Patrick E. soll den 38-jährigen Mahdi B. nach einem Streit erschossen haben. Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)

Nach tödlichen Schüssen auf den Tunesier Mahdi B. kurz vor Weihnachten 2023 könnte der Fall womöglich vor einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Bundesanwaltschaft und Nebenklage beantragten dies vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter anderem mit Verweis auf mögliche rassistische Beweggründe des Täters.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der Mann, ein Jäger aus Maulburg, die Leiche mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, mit Maschendraht umwickelt und in den Rhein geworfen hatte. Der 3. Strafsenat will seine Entscheidung am 13. Januar verkünden.

Mord oder Totschlag?

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte den damals 58-jährigen Deutschen im November 2024 unter anderem wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Mann hatte gestanden, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Er soll sich von dem 38-Jährigen bedroht gefühlt haben.

Durch die Berichterstattung der BZ stieg das Interesse an dem Fall, bundesweit befassten sich Medien mit dem Prozess. So kam es auch dazu, dass eine der Schwestern am Ende doch noch als Nebenklägerin auftrat. Sie legte gegen das Urteil der Kammer Revision ein, der Angeklagte ebenfalls.

Im Revisionsverfahren in Karlsruhe, in dem es nur um die Revision der Nebenklage geht, äußerten die Vertreter der Schwester des Opfers als Nebenklägerin und der Bundesanwaltschaft deutliche Kritik an dem Urteil. Das Landgericht habe das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe fälschlicherweise ausgeschlossen. Rassistische Einstellungen des Täters seien belegt und hätten stärker berücksichtigt werden müssen.

Verteidigung sieht keine Rechtsfehler

Zudem sei das Gericht nicht vom Mordmerkmal der Heimtücke ausgegangen, obwohl das Opfer die Tür zu seiner Wohnung offengelassen habe. Dies widerspreche der Annahme des Gerichts, der Mann sei nicht arglos gewesen.

Der Verteidiger von Patrick E. betonte, der BGH könne im Revisionsverfahren keine eigene Bewertung vornehmen. Rechtsfehler im Urteil oder Lücken in der Beweiswürdigung seien aber nicht zu erkennen, sagte der Anwalt.

Die Tat hatte sich am 23. Dezember 2023 in einer Flüchtlingsunterkunft in Rickenbach ereignet. Mit einer halbautomatischen Selbstladepistole tötete der Angeklagte den 38-Jährigen. Taucher fanden die Leichenteile bei Breisach.

Schlagworte: Mahdi B., Patrick E.