Nach monatelanger Verzögerung sind rund 150 besonders schutzbedürftige Migranten aus Kenia in Deutschland angekommen. Unter ihnen sind auch mehrere alleinstehende Frauen mit Kindern. Unter anderem eine Klage von Pro Asyl ermöglichte ihnen die Einreise.

Mehr als sieben Monate nach dem ursprünglich avisierten Termin sind rund 150 Migranten per Flugzeug in Deutschland angekommen, die zuvor in Kenia gelebt hatten.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur stammen viele von ihnen aus dem Südsudan, einige aus dem Kongo, andere aus Somalia und weitere aus anderen afrikanischen Staaten. Unter den Menschen, die als besonders schutzbedürftig gelten, sind mehrere alleinstehende Frauen mit Kindern. Eine Mitarbeiterin von Pro Asyl beobachtete die Ankunft der Menschen auf dem Flughafen Halle/Leipzig.

Anfang Mai hatte die alte Bundesregierung mit Verweis auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD einen vorübergehenden Aufnahmestopp verhängt. Das zu dem Zeitpunkt noch von Nancy Faeser (SPD) geleitete Bundesinnenministerium teilte damals mit, vorläufig würden keine Zusagen für neue Aufnahmen über das Resettlement-Programm mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) gemacht.

UN-Flüchtlingshilfswerk schlägt Schutzbedürftige vor

Beim Resettlement-Verfahren schlägt das UNHCR den Aufnahmestaaten besonders schutzbedürftige Flüchtlinge vor, die weder in ihr Heimatland zurückkehren noch im Erstaufnahmeland bleiben können. Deutsche Behördenvertreter führen dann vor Ort Befragungen und Sicherheitsüberprüfungen durch.

Wer aufgenommen wird, muss in Deutschland keinen Asylantrag stellen, sondern bekommt einen Aufenthaltstitel für drei Jahre. Bei erfolgreicher Integration ist später der Weg zur unbefristeten Niederlassung möglich.

Flug im Mai wurde in letzter Minute abgesagt

Die Betroffenen erreichte die Absage damals in letzter Sekunde, wie die Flüchtlingsrechtsorganisation Pro Asyl berichtet. Pro Asyl hat einige von ihnen später im Klageverfahren in Deutschland unterstützt. Ende Oktober entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über den Fall einer Frau aus dem Südsudan, die an einer neurologischen Erkrankung leidet und zusammen mit fünf Angehörigen für eine Resettlement-Aufnahme ausgewählt worden war. Ihr sei die Einreise zu gewähren, befand das Gericht.

Anfang Mai war die Familie aus dem Flüchtlingslager Kakuma in die kenianische Hauptstadt Nairobi geflogen worden, von wo aus es nach Deutschland gehen sollte. Nachdem der für den 8. Mai vorgesehene Flug von Nairobi kurzfristig abgesagt worden war, brachte man die Familie wieder nach Kakuma zurück.

dpa/krott