Ein Wolf steht in einem Gehege in Sachsen-Anhalt.

Stand: 17.12.2025 14:33 Uhr

Die Bundesregierung hat die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz beschlossen. Das ermöglicht den einfacheren Abschuss. Von Naturschützern kommt Kritik.

Abschüsse von Wölfen sollen nach dem Willen der Bundesregierung erleichtert werden. Das Bundeskabinett hat deshalb die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht beschlossen. Damit sollen sogenannte Problemwölfe leichter getötet werden können. Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde sollen aber weiterhin finanziell gefördert werden.

In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo laut Landwirtschaftsministerium ein „günstiger Erhaltungszustand“ festgestellt wurde, können die Länder auch die Kontrolle der Bestände über die Jagd ermöglichen. Zudem können sie Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere sich dort schwer vor ihm schützen lassen, etwa mit speziellen Zäunen. Das kann auf Almen oder Deichen der Fall sein. 

Kritik von Umweltschützern

Umweltschützer kritisierten die geplanten Änderungen. Bereits heute erlaube das Naturschutzrecht Maßnahmen gegen auffällige Wölfe, hieß es vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). In Regionen mit geringen Beständen könnten diese durch eine weiterreichende Jagd erlöschen.

„Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse“, warnte die Organisation. Entscheidend hierfür sei ein konsequenter Herdenschutz. „Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen.“

Rund 4.300 Nutztiere gerissen

Dem Gesetzentwurf zufolge gab es im vergangenen Jahr rund 1.100 Vorfälle, bei denen Wölfe rund 4.300 Nutztiere gerissen oder verletzt haben. Für Herdenschutzmaßnahmen wurden rund 23,4 Millionen Euro ausgegeben, weitere rund 780.000 Euro für Ausgleichszahlungen an Halter. „Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, heißt es im Entwurf.

Laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes lebten zuletzt 219 Wolfsrudel, 43 Paare und 14 Einzeltiere in deutschlandweit 276 Wolfsterritorien. Sie lebten vor allem im Bereich von Niedersachsen über Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis nach Sachsen. Aber auch in allen anderen Flächenbundesländern (außer dem Saarland) wurden Wolfsgebiete nachgewiesen.