Bei den Kommunalwahlen im März sollen die Sitze in den Parlamenten nach dem Willen der schwarz-roten Landesregierung anders als bisher verteilt werden. Dagegen klagt die FDP. Am Mittwoch wurde der Streit vor dem Staatsgerichtshof verhandelt.
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00:27 Min.|17.12.25|Tobias Häuser
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Erstmals seit fünf Jahren können wahlberechtigte Hessinnen und Hessen im März wieder ihre Gemeinde- und Kreisparlamente bestimmen. Dafür hat die schwarz-rote Landesregierung eine andere Methode zur Berechnung der Sitzverteilung beschlossen. Sie will erreichen, dass einer Zersplitterung der kommunalen Parlamente vorgebeugt wird und Ein-Personen-Fraktionen verhindert werden.
Laut Experten werden größere Parteien damit etwas begünstigt. Die oppositionelle FDP-Landtagsfraktion sieht sich durch das neue Verfahren benachteiligt und hatte im Juli vor dem Hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden Verfassungsklage eingereicht. Dort wurde am Mittwoch erstmals mündlich verhandelt.
FDP: „Angriff auf demokratische Vielfalt“
Die Liberalen sprechen von einem „Angriff auf die demokratische Vielfalt“. Wäre etwa schon bei der letzten Kommunalwahl 2021 nach dem von Schwarz-Rot jetzt vorgeschlagenen Verfahren ausgezählt worden, so hätten CDU und SPD 94 beziehungsweise 68 Mandate mehr bekommen, argumentieren sie.
Insgesamt hätten sich 272 Mandate verschoben, wie die FDP-Antragsteller in der mündlichen Verhandlung bekräftigten. Die jetzigen Regierungsparteien würden am meisten von dem neuen Verfahren profitieren.
Poseck: „Kommunen müssen handlungsfähig bleiben“
Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte für die Landesregierung: „Extreme Kräfte nehmen immer mehr zu.“ Die demokratische Mitte gerate unter Druck.
Kommunen müssten auch handlungsfähig bleiben. So säßen etwa im Frankfurter Stadtparlament 16 Gruppierungen. Lange Sitzungen bis tief in die Nacht seien eine „starke Belastung“ für ehrenamtliche Politiker.
Mathematik-Professoren als Sachverständige
Die FDP hielt Posecks Ausführungen entgegen, Fälle von „Funktionsstörungen“ bei kommunalen Parlamenten wegen einer Zersplitterung der Parteien seien nirgendwo bekannt geworden.
Beide Seiten hatten jeweils einen Mathematikprofessor als Sachverständigen in die mehr als dreistündige Verhandlung mitgebracht. Die Verfassungsrichter stellten ihnen zahlreiche Verständnisfragen.
Die perfekte Methode gibt es nicht
Klar wurde, dass sich bei allen Auszählungsverfahren bei der Umrechnung von Stimmen auf Mandate zwangsläufig Bruchteilergebnisse ergeben und daher keine Methode perfekt sein kann.
Der von der FDP beauftragte Sachverständige Friedrich Pukelsheim erklärte, dass sich „Aufrundungsglück und Abrundungspech nicht verhindern lassen“. Landesanwältin Monika Böhm, die in Hessen in bundesweit einmaliger Position als Verfassungsanwältin die Interessen der Öffentlichkeit vertritt, stufte die FDP-Klage als unbegründet ein.
Landesanwältin hält Benachteiligung kleiner Parteien für gerechtfertigt
Es gebe keine bestmögliche Auszählmethode, der Gesetzgeber habe bei ihrer Auswahl einen Spielraum, sagte die Marburger Juraprofessorin. Böhm sieht zwar eine Benachteiligung kleinerer Parteien durch die Wahlrechtsreform. „Dies ist meines Erachtens aber gerechtfertigt. Würde man ein anderes Verfahren wählen, würde das dann aber auch wieder zu Benachteiligungen führen.“
Nach der Verhandlung erklärte auch Poseck, diese habe gezeigt, dass jedes Verfahren Vor- und Nachteile biete und kleinere Verzerrungen bei Rundungen „unvermeidbar“ seien. Insofern gehe er weiter von einer verfassungsgemäßen Umstellung des Auszählverfahrens aus.
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Moritz Promny, sah sich in der Verhandlung in seiner Einschätzung bestätigt: „Die Zusammensetzung eines Parlaments muss nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler erfolgen – nicht nach dem Willen der Landesregierung. Wir sehen nach wie vor gute Argumente auf unserer Seite.“
Die Liberalen sind nicht allein gegen die Wahlrechtsreform. Die Oppositionsfraktionen von Grünen, AfD und FDP hatten gemeinsam im Landtag gegen die Änderung gestimmt. Auch andere kleinere Parteien wie Die Linke, Volt und Die Partei hatten rechtliche Schritte angekündigt. Der Landkreistag hatte die Reform gelobt.
D’Hondt statt Hare-Niemeyer
Geht es nach den Regierungsfraktionen CDU und SPD, wird statt des sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahrens das vor langer Zeit abgeschaffte d’Hondt-Verfahren wieder genutzt. Das soll dazu führen, dass in den kommunalen Parlamenten künftig weniger kleine Parteien vertreten sind.
So unterscheiden sich die beiden Verfahren
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Hare-Niemeyer-Verfahren
Das Hare-Niemeyer-Verfahren ist nach dem englischen Rechtsanwalt Thomas Hare und dem Aachener Professor Horst Niemeyer benannt. Dabei wird zunächst ausgerechnet, wie viele der zu vergebenden Parlamentssitze den Parteien anteilig zustehen würden. Dabei ergeben sich zumeist Werte mit Nachkommastellen.
Ein Beispiel: In einem Parlament sind 18 Sitze zu vergeben. Partei A hat 8.200 Stimmen bekommen, Partei B 8.000 Stimmen und Partei C 1.600 Stimmen. Partei A stehen also anteilig 8,3 Sitze zu, Partei B 8,1 Sitze und Partei C 1,6 Sitze.
Zunächst erhalten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren alle Parteien Sitze entsprechend der Zahl vor dem Komma – also Partei A 8 Sitze, Partei B ebenfalls 8 Sitze und Partei C 1 Sitz. Damit sind nur 17 Sitze vergeben, einer ist übrig. Dieser verbleibende Sitz geht nun an die Partei mit der höchsten Nachkommastelle – in unserem Fall Partei C. Sie erhält insgesamt also 2 Sitze.
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D’Hondt-Verfahren
Bei dem nach dem belgischen Rechtsprofessor Victor d’Hondt benannten Berechnungsverfahren wird gänzlich anders vorgegangen. Die Gesamtzahl der Stimmen, die die Parteien jeweils erhalten haben, wird der Reihe nach jeweils durch eins geteilt, dann durch zwei, durch drei, vier, fünf und so weiter. Daraus ergeben sich Werte, von denen die höchsten relevant sind – so viele, wie Sitze vergeben werden. Um also beim Beispiel mit dem 18-Sitze-Parlament zu bleiben: Die 18 höchsten Werte bedeuten jeweils einen Sitz.
In unserem Beispiel würde Partei A nun einen Sitz mehr bekommen, nämlich insgesamt 9. Dafür müsste die kleine Partei C auf den zweiten Sitz verzichten. Veranschaulicht haben wir die Rechnung in der untenstehenden Tabelle, in der die 18 relevanten bzw. höchsten Werte dunkelblau markiert sind.
Hare-Niemeyer-Verfahren
Das Hare-Niemeyer-Verfahren ist nach dem englischen Rechtsanwalt Thomas Hare und dem Aachener Professor Horst Niemeyer benannt. Dabei wird zunächst ausgerechnet, wie viele der zu vergebenden Parlamentssitze den Parteien anteilig zustehen würden. Dabei ergeben sich zumeist Werte mit Nachkommastellen.
Ein Beispiel: In einem Parlament sind 18 Sitze zu vergeben. Partei A hat 8.200 Stimmen bekommen, Partei B 8.000 Stimmen und Partei C 1.600 Stimmen. Partei A stehen also anteilig 8,3 Sitze zu, Partei B 8,1 Sitze und Partei C 1,6 Sitze.
Zunächst erhalten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren alle Parteien Sitze entsprechend der Zahl vor dem Komma – also Partei A 8 Sitze, Partei B ebenfalls 8 Sitze und Partei C 1 Sitz. Damit sind nur 17 Sitze vergeben, einer ist übrig. Dieser verbleibende Sitz geht nun an die Partei mit der höchsten Nachkommastelle – in unserem Fall Partei C. Sie erhält insgesamt also 2 Sitze.
D’Hondt-Verfahren
Bei dem nach dem belgischen Rechtsprofessor Victor d’Hondt benannten Berechnungsverfahren wird gänzlich anders vorgegangen. Die Gesamtzahl der Stimmen, die die Parteien jeweils erhalten haben, wird der Reihe nach jeweils durch eins geteilt, dann durch zwei, durch drei, vier, fünf und so weiter. Daraus ergeben sich Werte, von denen die höchsten relevant sind – so viele, wie Sitze vergeben werden. Um also beim Beispiel mit dem 18-Sitze-Parlament zu bleiben: Die 18 höchsten Werte bedeuten jeweils einen Sitz.
In unserem Beispiel würde Partei A nun einen Sitz mehr bekommen, nämlich insgesamt 9. Dafür müsste die kleine Partei C auf den zweiten Sitz verzichten. Veranschaulicht haben wir die Rechnung in der untenstehenden Tabelle, in der die 18 relevanten bzw. höchsten Werte dunkelblau markiert sind.
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Weitere Informationen Sitzverteilung-Rechner des Bundestags
Wie viele Sitze entfallen auf einzelne Parteien nach den unterschiedlichen Berechnungsmethoden? Der Deutsche Bundestag bietet einen Online-Rechner an.
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FDP-Anwalt und Staatsrechtler sieht gute Chancen
Der Staatsrechtler Martin Will, der die Liberalen in dem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof vertritt, sieht auch angesichts der bisherigen Rechtsprechung gute Chancen für die Klage.
So habe auch das Bundesverfassungsgericht den von Promny angesprochenen Verdacht längst grundsätzlich benannt: Wenn Parteien das Wahlrecht änderten, könnten ein Interessenkonflikt und Eigennutz vorliegen. „Das ist hier der Fall“, legte sich der Jura-Professor der Wiesbadener European Business School (EBS) fest.
Wenn „Sitze systematisch von kleinen zu großen Parteien verschoben werden“, widerspreche das auch der verfassungsrechtlichen Forderung nach Gleichheit der Wahl. Wer kleinere Parteien wähle, habe nach dem Willen von Schwarz-Rot künftig von vornherein weniger Einfluss auf die Zusammensetzung eines Parlaments. Das von der Koalition reaktivierte Verfahren sei deshalb vor 45 Jahren aus gutem Grund abgeschafft worden.
Entscheidung vermutlich noch vor der nächsten Wahl
Wann der Staatsgerichtshof entscheidet, ist noch offen. Der Präsident des höchsten hessischen Gerichts, Wilhelm Wolf, sagte, der Termin für die Urteilsverkündung werde noch bestimmt. In Justizkreisen hieß es, die Entscheidung, welches Wahlrecht schließlich gelte, werde naturgemäß noch vor den Wahlen im März erwartet.
Redaktion:
Christian Albrecht und Uwe Gerritz
Sendung:
hessenschau.de, Staatsgerichtshof verhandelt Wahlrechtsreform, 17.12.2025 06:53 Uhr / hr1 17.12.2025, 9:00 Uhr/ hr INFO,
17.12.25, 17:00 Uhr
Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe
Veröffentlicht am 17.12.25 um 06:53 Uhr