Am Donnerstag beginnt am Landgericht Leipzig der Berufungsprozess gegen die Schlagersängerin und ehemalige RTL-Dschungelkönigin Melanie Müller. Die aus Oschatz stammende 37-Jährige hatte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig aus dem vergangenen Sommer Berufung eingelegt.

Im damaligen Prozess hatte das Gericht festgestellt, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 den sogenannten Hitlergruß gezeigt hatte. Zudem waren bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung Drogen gefunden worden. Das Urteil fiel mit einer Geldstrafe von 80.000 Euro härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Sie hatte lediglich 5.700 Euro Strafe beantragt.

Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert und argumentiert, es habe sich um eine harmlose Geste gehandelt, die Müller oft bei Konzerten verwendet habe. Müller selbst ließ die Vorwürfe über ihren Anwalt zurückweisen und betonte, sie sei unpolitisch.

Für die Berufung sind am Landgericht zwei Verhandlungstermine geplant. Ein Urteil könnte demnach bereits im Januar 2026 fallen. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Eine Berufung führt daher zu einer neuen Beweisaufnahme.