Standdatum: 17. Dezember 2025.
Autorinnen und Autoren:
Folkert Lenz
Geklagt hatten 7 Beschicker.
Bild: Radio Bremen | Inès Schumann
Bremer Schausteller hatten gegen die deutlich höheren Standgebühren für Jahrmärkte in Bremen geklagt. Die Stadt wollte mit den neuen Gebühren die gestiegenen Kosten decken.
Doch die Erhöhung der Jahrmarktgebühren war rechtswidrig. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden. Sieben Schausteller, sogenannte Beschicker, hatten gegen die neuen Standgebühren für Freimarkt, Osterwiese und Weihnachtsmarkt geklagt – vor allem, weil die Stadt das Ganze nicht ausreichend begründet habe. Die neuen Gebühren für die Bremer Jahrmärkte sind Ende Januar in Kraft getreten. Es war der erste Anstieg seit 2013.
Das Gericht bemängelte nun vor allem die Querfinanzierung zwischen den Märkten und Volksfesten. So hatte die Stadt Bremen die Standgebühren für Osterwiese und Weihnachtsmarkt bewusst niedriger angesetzt, damit diese Veranstaltungen – mit weniger Gästen – erschwinglich bleiben. Dafür sollten Budenbetreiber, Schankbetriebe und Karussells auf dem Freimarkt mehr bezahlen. Ein solcher Ausgleich aber sei nach dem Gebührenrecht nicht zulässig, hieß es während der Verhandlung.
Schausteller sollten Kosten für Sicherheit tragen
Die Richterinnen und Richter kritisierten außerdem, dass die Stadt den Schaustellern die kompletten Kosten für die Sicherheit aufgedrückt hat – also für Taschenkontrollen am Eingang, Security-Streifen oder die Umzäunung der Bürgerweide. Das käme zwar auch den Marktbeschickern zugute – diene aber vor allem der Öffentlichkeit, also den Volksfest-Besuchern. Deswegen müsse die Stadt hier einen sogenannten „Gemeinwohlabschlag“ bei der Gebührenberechnung machen.
Das zuständige Wirtschaftsbehörde will die Entscheidung erst kommentieren, wenn seine Juristen das schriftliche Urteil ausgewertet haben, hieß es in einer ersten Reaktion.
Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Nachrichten, 17. Dezember 2025, 17 Uhr
