Die Rechtmäßigkeit der Dresdner Waldschlößchenbrücke wurde erneut bestätigt. Die Landesdirektion Sachsen stellte in einem ergänzenden Verfahren fest, dass der Planfeststellungsbeschluss von 2004 weiterhin gültig ist. Nach Klagen von Naturschutzverbänden hatte das Bundesverwaltungsgericht 2016 zusätzliche Prüfungen zur FFH-Verträglichkeit (Fauna-Flora-Habitat) und zum Artenschutz verlangt. Diese wurden durchgeführt – Ergebnis: Die Brücke erfüllt die europäischen Vorgaben.
Das nächtliche Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde zwischen April und Oktober bleibt bestehen, um Fledermäuse zu schützen. Der Bau der 2013 eröffneten Brücke war stark umstritten und führte 2009 zum Verlust des Unesco-Welterbetitels für das Dresdner Elbtal.