Vor gut vier Jahren hatte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ (DWE) ihren Volksentscheid erfolgreich durchgebracht – abgestimmt wurde damals nicht über ein fertiges Gesetz, sondern darüber, den Senat mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zu beauftragen. Gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler sprachen sich dabei für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin aus. CDU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag dann auf ein Rahmengesetz für Vergesellschaftungen verständigt.
Das Rahmengesetz von SPD und CDU nun sieht die Enteignung großer Wohnungsbestände, für die damals eine Mehrheit stimmte, jedoch nicht vor.
In diesem Jahr nun legte die Initiative einen eigenen Gesetzentwurf vor – ausdrücklich kein Rahmen-, sondern ein konkretes Anwendungsgesetz. Damit sollen rund 220.000 Wohnungen großer Konzerne in Gemeineigentum überführt werden, wie DWE-Sprecherin Lara Eckstein erklärt. „Unser Gesetz definiert ganz klar, welche Wohnungen wir vergesellschaften wollen, nämlich die der großen, profitorientierten Immobilienkonzerne, zu welchen Konditionen – also auch, was die Entschädigungsregel ist und wie sie verwaltet werden, nämlich in einer Anstalt des öffentlichen Rechts“, so Eckstein.