Rund 200 neue Gartenparzellen zur Pacht entstehen aktuell an der Stuttgarter Straße in Karlsruhe. Bauherrin ist die Stadt Karlsruhe, Generalpächterin des Geländes soll die Bahn-Landwirtschaft (BLW) werden. Eigentlich sollten die Kleingärten zum Herbst 2025 fertiggestellt sein, eine Neuvergabe von Zaunbauarbeiten verzögerte den Zeitplan. Laut Stadtverwaltung will man im Januar 2026 die Arbeiten auf dem neuen Kleingartengelände abgeschlossen haben.

Alles bereitgestellt – außer der Lauben

Uneinigkeit herrschte zwischen Stadt und BLW in Bezug auf die Kosten. Zwischen 17.000 und 19.000 Euro könnte die Unterpacht einer neuen Gartenparzelle kosten. Diese erstgenannten Kostenangaben sind für Kleingärten außergewöhnlich hoch: In der Regel zahlen Kleingärtner eine Ablösesumme zwischen 2.000 und 5.000 Euro – je nach Zustand und Ausstattung des Kleingartens.

Baufeld an Stuttgarter Straße am 15. Dezember 2025.

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Baufeld an Stuttgarter Straße am 15. Dezember 2025.
Foto: Thomas Riedel

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Foto: Thomas Riedel

Die hohen Ablösesummen für die nagelneuen Gärten sind in sogenannten Erschließungskosten begründet: Kosten für die Vermessung, Laubenfundamente sowie Wasser- und Stromleitungen sollen auf die Pächter umgelegt werden. „Die Stadt Karlsruhe will diese Investitionen erstattet haben. Über den Weg, wie das realisiert werden kann, bestehen unterschiedliche Auffassungen“, äußerte sich Karl Born, Vorsitzendes des Hauptvorstands der Bahn-Landwirtschaft, Anfang November gegenüber ka-news. Hinzu kommen Kosten für die Erstellung von Gartenlauben.

Was werden die neuen Gärten kosten?

Wann und wie die neuen Gärten verpachtet werden – das soll sich im Dezember entscheiden. Das Thema steht auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung 2025 am 22. Dezember. Hier soll der Gemeinderat einen Beschluss fassen, einen Generalpachtvertrag abzuschließen.

Voraussetzung: Zuvor muss ein Kaufvertrag über die erbrachten Investitionsleistungen mit der BLW ausgehandelt sein. Der Kaufvertrag beinhaltet die hergestellten Elektroanlagen, Sanitäranlagen und Laubenfundamente – Kaufpreis: 1, 7 Millionen Euro. Umgelegt auf 200 verpachteten Parzellen sind dies Kosten von 8.500 Euro pro Parzelle, argumentiert die Stadt Karlsruhe.

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Die Kaufkosten (brutto) setzen sich laut Stadtverwaltung wie folgt zusammen:

  • Sanitäranlagen: 484.000 Euro
  • Elektroanlagen: 469.000 Euro
  • Laubenfundamente: 474.000 Euro

In Summe ergibt dies 1.427.000 Euro – hinzukommen 19 Prozent Umsatzsteuer, welche von der BLW zu tragen sind.

„Können uns das als Verein nicht leisten“

Ein finanzieller Betrag, den die die BLW als gemeinnütziger Verein nicht tragen kann. „Wir hatten am Montag einen Austausch mit der Stadt Karlsruhe“, so Bahn-Landwirtschafts-Vorsitzender Karl Born am Dienstagmorgen gegenüber ka-news. Der Sachstand sei unverändert, bezüglich der Positionen im Kaufvertrag haben beide Parteien weiterhin unterschiedliche Vorstellungen.

Während die Stadt Karlsruhe den Kaufvertrag mit der BLW abschließen möchte, kann diese die Summe von 1,7 Millionen Euro nicht erbringen. „Wenn die Stadt Karlsruhe auf ihrer Position verharrt, werden wir den Generalpachtvertrag nicht abschließen können“, so Karl Born am Dienstag, „das finanzielle Risiko wäre für uns als Verein zu hoch.“

Gartenlaube für unter 5.000 Euro?

Bis zu 19.000 Euro für einen Kleingarten – sind die Kosten an der Stuttgarter Straße wirklich so hoch? In einer schriftlichen Stellungnahme auf einen Antrag der FÜR-Fraktion kritisiert die Stadt die bisher kommunizierte Summe von 10.500 Euro für weitere Erschließungskosten, sprich den Bau einer Gartenhütte. Laut Gartenbauamt könne eine funktionale Gartenlaube bereits für unter 5.000 Euro errichtet werden. Für die Pächter ergebe sich daraus eine Ablösesumme von 8.500 Euro – sowie der Mehrkosten für die Laubenerrichtung.

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Es stehe jedem Pächter frei, so heißt es weiter, eine fertige Laube eines beliebigen Herstellers zu erwerben oder selbst zu bauen. Einzige Vorschrift laut örtlicher Bauvorschrift ist: Die Fassaden sind als Holzflächen herzustellen. So soll ein einheitliches und harmonisches Erscheinungsbild gewahrt bleiben. Zusätzliche Auflagen wurden inzwischen gestrichen. Darunter die Dachbegrünungspflicht sowie die das Flachdach – nun sind auch Satteldächer erlaubt.

Weitere Änderungen – auch für andere Kleingartenvereine

Ebenfalls im neuen Generalpachtvertrag: Die Vorgabe, bei der Erstvergabe der Kleingartenparzellen ein früheres Kleingartenpachtverhältnis in der Stuttgarter Straße oder einen Wohnsitz in näherer Umgebung zur Kleingartenanlage als günstigen Faktor bei der Vergabe der Parzellen zu berücksichtigen. Ein grundsätzliche und dauerhafte Bevorzugung von Südstadt-Bewohnern soll es nicht geben, aber die nähere Umgebung wird berücksichtigt.

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Neu und für alle anderen Kleingartenvereine von Interesse dürfte folgender Zusatz sein: Im neuen Generalpachtvertrag sind sämtliche Bambusarten und Sommerflieder in der Anpflanzung verboten. Dieses Verbot wird auch bei einer zukünftigen Überarbeitung der Gartenordnung des Bezirksverbands der Gartenfreunde Berücksichtigung finden müssen, so die Stadtverwaltung.

Stuttgarter Straße: 180 Garten-Interessenten

Das Interesse an den neuen Gärten ist groß: Zirka 180 Mitglieder sind laut BLW-Haupverbandsvorsitzenden Born bei der BLW registriert. Wie viele ehemalige Pächter darunter sind, kann der Verein nicht sagen. 2017 mussten ehemalige BLW-Pächter das Gelände aufgeben, sie erhielten laut Born großzügige Entschädigungen – teils fünfstellige Beträge. Anpflanzungen und Bauten konnten auf den Altparzellen verbleiben, im Normalfall müssen diese laut Bundeskleingartengesetz von den Altpächtern beseitigt werden.

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Neben Parzellen für Kleingärten entstehen auf dem Gelände auch Gemeinschaftsflächen: Laut Stadt Karlsruhe sind vier Parzellen als Flächen für Pachtbeete vorgesehen, sieben Parzellen für Urban Gardening. Die Kleingartenanlage ist Teil des Konzepts „Stadtteilpark“ und soll zusammen mit den neuen Sportanlagen ein weiteres Naherholungsgebiet werden.

Großprojekt „Stadtteilpark“ Stuttgarter Straße

Die Stuttgarter Straße im Karlsruher Süd-Osten ist seit Jahren Baustelle: Im März 2011 begannen die Planungen für die Umgestaltung des Areals entlang der Bahngleise. Nach Diskussionen und Öffentlichkeitsbeteiligung entschied sich der Gemeinderat im Februar 2020 für einen Bebauungsplan.

Dieser sieht die Umsiedlung des Sportvereins ESG Frankonia an die Stuttgarter Straße und eine neue Kleingartenanlage vor. 2018 begannen die Abrissarbeiten an der Stuttgarter Straße. Es folgten Verzögerungen und Mehraufwände: Das Gelände am neuen City-Park war stark verschmutzt und kampfmittelverseucht. 2019 sollte das Großprojekt bis 2024 abgeschlossen sein – aktuell liegt die Prognose für Fertigstellung aller Bodenarbeiten bei Frühjahr 2027. Die ESG-Sportanlagen sollen 2030 fertig sein.

Was passiert mit dem alten ESG-Gelände an der Durlacher Allee?2018 kaufte die Stadt das ESG Frankonia-Gelände an der Durlacher Allee für rund zwei Millionen Euro. Nach dem Umzug des Sportvereins soll es städteplanerisch weiterentwickelt werden.

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  • Corina Bohner

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