Jahreswechsel naht

Böllerverbote zu Silvester gibt es nicht nur in Düsseldorf

Aktualisiert am 18.12.2025 – 09:23 UhrLesedauer: 2 Min.

Mehrere NRW-Großstädte planen Böllerverbotszone an SilvesterVergrößern des Bildes

Schilder in der Düsseldorfer Altstadt (Archivbild): Einige Kommunen entscheiden sich in NRW wieder für ein Böllerverbot zu Silvester. (Quelle: Martin Gerten/dpa/dpa-bilder)

In vielen NRW-Städten gibt es zu Silvester erneut Böllerverbote, doch die Vorgaben unterscheiden sich teils deutlich. Wer Bußgelder vermeiden möchte, sollte die Regeln kennen.

Der Jahreswechsel naht und damit stellt sich für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wieder die Frage: Wie umgehen mit Silvesterfeuerwerk in den Innenstädten? Wie schon in den Vorjahren machen die größeren Städte dazu unterschiedliche Vorgaben.

Eins ist aber klar: Die erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz nennt eine Reihe von Orten, an denen Feuerwerk grundsätzlich nicht gezündet werden darf, wie in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Auch neben besonders brandempfindlichen Gebäuden sind Raketen und Knaller untersagt.

Während die Städte Bonn und Essen wieder auf Verbotszonen verzichten und nur zum verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk aufrufen, hält Düsseldorf an der Regelung der vergangenen Jahre fest. So wird die Altstadt in der Silvesternacht und am Neujahrsmorgen bis 6 Uhr wieder zur Verbotszone für Böller und Feuerwerk erklärt. Das Mitführen ist ebenfalls nicht erlaubt. Der Bereich umfasst auch die Rheinuferpromenade und das Rheinufer entlang der Carlstadt bis zur Rheinkniebrücke am Apollo.

Auch in anderen NRW-Städten gibt es Böllerverbote. Wie schon in den Vorjahren soll in Aachen am 31. Dezember und 1. Januar eine Allgemeinverfügung gelten, die das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk in der historischen Innenstadt untersagt. Betroffen sind der Bereich innerhalb des Grabenrings und der Theaterplatz. Hintergrund ist laut Stadt ein verheerender Brand in der Nikolauskirche im Jahr 2010. Damals löste eine Silvesterrakete ein Feuer aus, bei dem das Gebäude und der historische Hochaltar der Kirche beschädigt wurden.

In Duisburg konzentriert sich die Verbotszone an Silvester und Neujahr auf den Bereich rund um den Zoo. „Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich an diese Regelung zu halten und auch den Tieren des Zoos einen friedlichen Jahreswechsel zu ermöglichen“, heißt es von der Stadt. Weitere lokale Verbotszonen soll es dagegen nicht geben.

Rund um den Kölner Dom darf ebenfalls kein Feuerwerk mitgeführt werden. Zudem wird es linksrheinisch innerhalb der Ringe eine Verbotszone geben, in der laute Knaller und Böller nicht gezündet werden dürfen. Das Verbot gilt für den kompletten Silvestertag und den 1. Januar. Raketen und anderes Feuerwerk, „bei denen es vor allem um die Sichtbarkeit geht“, sind laut Stadt nicht betroffen.